Patientenrechte Patientenverfügung für Ärzte bindend

Berlin · Jeder kann festlegen, welche Behandlungen er für bestimmte Situationen ablehnt.

 Mit einer Patientenverfügung wird den Angehörigen die Entscheidung erleichtert.

Mit einer Patientenverfügung wird den Angehörigen die Entscheidung erleichtert.

Foto: dpa-tmn/Franziska Koark

(dpa) In manchen Situationen, zum Beispiel nach einem Unfall, bei einer unheilbaren Krankheit oder Demenz, können die Betroffene nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden. Für solche Fälle empfiehlt es sich, seine Wünsche vorab zu formulieren. Möglich sei das in einer Patientenverfügung, erklärt die Stiftung Warentest.

Gibt es keine Verfügung, entscheiden Ärzte darüber, was gemacht wird. Hat der Patient aber seinen Willen niedergeschrieben, müssen die Mediziner das respektieren. Das gilt selbst dann, wenn sie der Meinung sind, dass eine bestimmte Behandlung medizinisch noch sinnvoll wäre.

Die Angaben in der Verfügung müssen möglichst genau sein, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XII 61/16). Ein allgemeiner Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, reichte den Richtern nicht. Ihre Wünsche sollten die Verfasser also möglichst exakt beschreiben. Eine Patientenverfügung sollte etwa folgende Fragen beantworten: Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden? Soll eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung eingestellt werden? Wer sich vor dem Schreiben beraten lassen möchte, kann sich zum Beispiel an seinen Hausarzt wenden.

 Die Verfügung muss schriftlich erstellt werden und die Unterschrift des Patienten tragen. Ob das Dokument handschriftlich, am Computer oder mit der Schreibmaschine erstellt wurde, spielt keine Rolle.

Gut ist es, wenn jemand bestätigen kann, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Wichtig ist außerdem, dass Angehörige oder Freunde wissen, dass es das Dokument gibt und wo es liegt.

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