Verbrauchertipp Steuerklassen zweimal pro Jahr wechseln

Berlin · (dpa) Ehepaare können einmal pro Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Bis spätestens 30. November ist dies 2017 noch möglich. Ein weiterer Wechsel ist zulässig, wenn einer der Partner in Ruhestand geht oder das Paar sich trennt.

Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Einen Wechsel-Antrag müssen allerdings beide Partner unterschreiben.

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