Aus dem Gericht Elternstreit um besten Kindergarten

Hamm · (dpa) Können sich getrennt lebende Eltern nicht einigen, welchen Kindergarten ihr Kind besuchen soll, kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis auf ein Elternteil übertragen. So hat es das Oberlandesgericht Hamm gehandhabt (Az.: II-4 UF 154/17, 4 UF 154/17).

Wie die Familienrechtler im Deutschen Anwaltverein berichten, hatten die Eltern nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für ihren Sohn. Die Mutter entschied dann jedoch eigenmächtig, dass das Kind künftig einen Waldorf-Kindergarten besucht. Der Vater war dagegen, da er die Waldorf-Pädagogik ablehnt. Er reservierte stattdessen einen Platz im Kindergarten mit Montessori-Ausrichtung. Er argumentierte auch, dieser Kindergarten liege näher an der Wohnung der Mutter, sodass für diese und das Kind kürzere Fahrzeiten anfielen.

Die Mutter beantragte jedoch, ihr die Entscheidungsbefugnis zu übertragen. Damit hatte sie Erfolg. Das Gericht erklärte zwar, es sei nicht seine Aufgabe zu entscheiden, welcher Kindergarten für den Sohn besser geeignet sei. Jedoch berücksichtigten die Richter bei ihrem Urteil die inzwischen eingetretene, tatsächliche Gegebenheit. Da der Sohn den Waldorf-Kindergarten bereits besuche und sich dort eingelebt habe, sollte ihm kein Wechsel zugemutet werden. Gerade wenn sich die Eltern getrennt hätten, sei es wichtig, dem Kind so viel Stabilität wie möglich zu geben.

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