Verbrauchertipp Tickets dürfen weiterverkauft werden

Berlin · (dpa)  Tickets dürfen weiterverkauft werden, auch wenn der Veranstalter das in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Auch ein Weiterverkauf zu höheren Preisen sei nicht verboten, berichtet die  Zeitschrift Finanztest (07/17).

Allerdings laufen Käufer Gefahr, ihr Geld zu verlieren, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Wenn eine Veranstaltung ausfällt, werden die Besucher, die ihre Tickets regulär beim Veranstalter gekauft haben, in aller Regel rechtzeitig benachrichtigt und erhalten ihr Eintrittsgeld zurück. Erstattet wird aber nur der reguläre Preis.

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