Mietrecht Vermieter müssen Heizung hochfahren

München · (dpa) Ist im Mietvertrag nichts geregelt, müssen Vermieter spätestens am 1. Oktober die Heizung anstellen. Bis zum 30. April muss es möglich sein, in der Wohnung tagsüber Temperaturen von mindestens 20 bis 22 Grad zu erreichen.

Nachts reichten Temperaturen von 18 Grad aus, informiert der Mietverein München. Die Temperatur der Warmwasserversorgung darf nachts nicht abgesenkt werden. In Bad und Küche sei eine Wassertemperatur von 45 Grad üblich. Warmes Wasser müsse spätestens nach zehn Sekunden verfügbar sein.

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