Tiere Wenn das geliebte Haustier stirbt

Mainz · Rechtsanwalt gibt Tipps zur Bestattung von großen und kleinen Vierbeinern.

 Wer sein Haustier bestatten lassen möchte, hat viele Möglichkeiten: von der Beerdigung auf dem Friedhof bis hin zum Einäschern.

Wer sein Haustier bestatten lassen möchte, hat viele Möglichkeiten: von der Beerdigung auf dem Friedhof bis hin zum Einäschern.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

(dpa) Sterben Hund, Katze oder Wellensittich, kann das die Halter schwer treffen. Umso wichtiger ist es für sie, dass ihr Tier angemessen bestattet wird. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig: von der Einäscherung bis zur Bestattung auf einem Tierfriedhof oder im eigenen Garten. Hierfür sollten Tierbesitzer aber wissen, welche Bestimmungen gelten. Denn mancher Verstoß könne hohe Bußgeldzahlungen nach sich ziehen, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Er hat sich mit seiner Kanzlei auf Tierrecht spezialisiert.

Welche Tiere darf man im eigenen Garten vergraben?

„Entscheidend ist die Größe des Tiers. Bei einer Dogge oder einem Schäferhund wird es schon schwierig“, sagt Ackenheil. Kleine Haustiere wie Hamster, Wellensittich oder Meerschweinchen sind dagegen unproblematisch. Wer sich unsicher ist, sollte lieber bei seiner Gemeindeverwaltung nachfragen.

Worauf muss man bei der Bestattung auf dem Grundstück achten?

Grundsätzlich sollte die Grabstelle ein bis zwei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Und das Tier sollte mindestens 50 Zentimeter, besser noch einen Meter tief vergraben werden. Ratsam ist es, den Tierkörper in Material einzuwickeln, das leicht verrottet, also beispielsweise Wolldecken, Handtücher oder Zeitungen. Ausgeschlossen ist das Vergraben, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt. Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen.

Nicht außer Acht lassen sollten Halter auch die Todesursache. „Hatte das Tier eine Krankheit, die eventuell auf den Menschen übergehen könnte?“, fragt Ackenheil. In einem solchen Fall ist eine Einäscherung die bessere Wahl. Am besten können Tierärzte einschätzen, ob von Tieren eine gesundheitliche Gefahr ausgeht.

Nur wer Eigentümer des Grundstücks ist, kann sein totes Tier dort begraben. In allen anderen Fällen muss der Vermieter zustimmen. „Das ist ein unangenehmes Thema. Aber wenn Sie irgendwann ausziehen, sollten Sie mögliche Probleme nicht dem Nachmieter hinterlassen“, sagt der Rechtsanwalt.

Darf ich mein Tier auch im Park oder Wald bestatten?

Auf keinen Fall, öffentlicher Grund ist ausgeschlossen. „Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz drohen bei Nichtbeachtung bis zu 15 000 Euro Bußgeld“, warnt Andreas Ackenheil.

Kann ich das Tier auch in der Tonne entsorgen?

Grundsätzlich ja, aber auch hier ist wieder die Größe des Tiers entscheidend. „Ein Hase ja, eine Katze nein.“ Am besten wählen Halter dafür die Restmülltonne. Denn auf keinen Fall darf man den toten Körper in die Biotonne oder auf den Kompost werfen. Auch das ist strafbar.

Welche anderen Möglichkeiten der Bestattung haben Halter noch?

In vielen Fällen sterben kranke Tiere nicht zu Hause, sondern werden beim Tierarzt eingeschläfert. Wer möchte, kann sein Tier dort lassen. Der Tierarzt lässt es dann in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen. Wer das nicht möchte, kann sein Tier auch auf einem Tierfriedhof begraben lassen, einzeln oder im Sammelgrab. Tierbestattungen auf Friedhöfen kosten zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.

Eine andere Möglichkeit ist, das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. Was man nach der Einäscherung mit der Asche des Tieres macht, bleibt einem selbst überlassen. Man kann die Urne begraben oder mit nach Hause nehmen.

Kann ich mein Tier auch ausstopfen lassen?

Gesetzlich gibt es keine Regelungen, die dagegen sprechen. „Das ist eher eine moralische Frage, ob ich das machen möchte“, sagt Ackenheil. Und letztlich eine Frage des Geldes: Einen mittelgroßen Hund präparieren zu lassen, kann bis zu 550 Euro kosten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort