Zahnarzt verschweigt Zusatzkosten

Düsseldorf · Patienten müssen aber über kostenpflichtige Behandlungen aufgeklärt werden.

 Viele Patienten werden von ihrem Zahnarzt nicht vorab über Zusatzkosten informiert. Foto: Patrick Pleul/dpa

Viele Patienten werden von ihrem Zahnarzt nicht vorab über Zusatzkosten informiert. Foto: Patrick Pleul/dpa

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(dpa) Professionelle Zahnreinigung, optisch ansprechenderer Zahnersatz oder hochwertigere Füllungen: Für solche Leistungen müssen gesetzlich Krankenversicherte selbst zahlen. Allerdings klären Zahnärzte ihre Patienten nicht immer über diese Zusatzkosten auf.

Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergeben. Das Marktforschungsinstitut Aserto hat 1000 gesetzlich Krankenversicherte interviewt, die in den zurückliegenden sechs Monaten eine kostenpflichtige Leistung beim Zahnarzt in Anspruch genommen hatten.

Vier von zehn Befragten gaben an, vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung informiert worden zu sein. Fast jeder Zweite hatte nicht wie vorgeschrieben schriftlich bestätigt, dass er die zusätzlichen Kosten übernehmen wird. Laut Gesetz müssen Zahnärzte jedoch vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren und über Alternativen aufklären.

Zahnärzte mit Kassenzulassung sind außerdem verpflichtet, Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten, zum Beispiel das zuzahlungsfreie Amalgam statt einer Kunststoff-Füllung. Bei privaten Zusatzleistungen benötigen Zahnärzte darüber hinaus eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Patienten.

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