Fahrzeug zerstört an unsichtbarer Bodenschwelle

München · (np) Wer zu schnell über eine Bodenschwelle fährt und dabei sein Fahrzeug beschädigt, ist nicht versichert. Fährt man aber mit normaler Geschwindigkeit über eine Schwelle, die vorher nicht erkennbar war, muss die Versicherung bezahlen. Das hat das Landgericht München II entschieden (Az.: 10 O 3458/16).

Ein Mann war mit seinem Wohnmobil mit Tempo 50 über eine Bodenschwelle gefahren, die er nicht sehen konnte. Den Schaden von rund 12 000 Euro am Fahrzeug wollte seine Versicherung nicht begleichen. Die Richter erklärten jedoch, es handele sich um einen Unfall, da von außen plötzlich eine mechanische Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt habe. Da der Fahrer glaubhaft und nachvollziehbar dargelegt habe, dass er die Schwelle nicht erkennen konnte, sei der Schaden "plötzlich" eingetreten. Im Sinne der Versicherungsbedingungen sei dies ein Unfall.

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