Frankreichs vergessener Alkoholtest

Saarbrücken · (gj) Ein Drittel der an die 4000 Verkehrstoten, die jährlich in unserem Nachbarland Frankreich zu beklagen sind, kommt durch Alkohol am Steuer ums Leben. Da es aus historisch-kulturellen Gründen ganz unmöglich ist, den Franzosen vor allem den Wein zu verbieten, wurde vor fünf Jahren eine Verordnung erlassen: In jedem Automobil war ein Alkoholtestgerät mitzuführen.

Damit sollte der Mensch am Steuer - unabhängig von der Nationalität - vor Antritt einer Fahrt im Zweifelsfall selbst prüfen, ob er noch fahrtüchtig sei. Bei Unterlassung wären elf Euro Strafe fällig geworden.

Die Betonung liegt auf "wären", denn die Gendarmerie kontrollierte nie, ob die Tester an Bord waren. Anfangs, weil es hieß, der Hersteller käme nicht mit der Lieferung der Pusteröhrchen nach. Dann gab es einen neuen Präsidenten in Frankreich, und wenn sich schon sonst nicht viel zum Besseren wenden ließe: Die neue Regierung verkündete, das Alkoholtestgerät wieder abzuschaffen. Offiziell ist das nicht geschehen, die Verordnung gilt bis heute. Aber stillschweigend ließ man die Sache einschlafen. Es ist anzunehmen, dass es nach der bevorstehenden Wahl dringendere Themen gibt, als den Kampf gegen Alkoholmissbrauch mithilfe von Eigentests wieder aufzunehmen.

Übrigens gilt in Frankreich die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit 0,5 bis 0,8 Promille am Steuer erwischt wird, muss 135 Euro zahlen. Darüber wird es sehr teuer und kostet 4500 Euro, in schweren Fällen wandern Alkoholsünder für zwei Jahre hinter Gitter.

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