Automobil Einzelgutachten an allen Prüfstellen

Berlin · (np) Alle Prüf- und Sachverständigenorganisationen dürfen künftig eine Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge erteilen. Dazu hat der Bundesrat die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert.

Einzelabnahmen waren bislang in den alten Bundesländer dem TÜV und in den neuen Bundesländern dem Dekra vorbehalten. Einzelgutachten sind erforderlich bei einer Wiederzulassung, wenn das Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind, bei gebrauchten Importautos aus Nicht-EU-Ländern oder Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorliegt.

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