Schadenfreiheitsklasse kann übertragen werden

Düsseldorf · (np) Wer aus Altersgründen nicht mehr Auto fahren möchte und sein Fahrzeug an ein Familienmitglied abgibt, kann seine Schadenfreiheitsklasse (SFK) an Verwandte ersten oder zweiten Grades weitergeben. Dazu gehören beispielsweise Kinder und Enkelkinder.

Allerdings sollte der Begünstigte bereits einige Jahre eine Fahrerlaubnis haben. Denn er dürfe nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seit Erhalt seines Führerscheins hätte selbst erreichen können, erklärt Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der Ergo-Versicherung. Ist die SFK etwa der Großmutter höher, verfällt der Rest. Daher lohnt sich die Weitergabe bei Fahranfängern nicht.

Wenn der Enkel die SFK übernimmt, jedoch eine andere Versicherung bevorzugt als die Oma, muss er ein Formular zur SFK-Übertragung auf Dritte ausfüllen. Dies erhält er von seinem Versicherer. Die Großmutter bestätigt ihren Verzicht auf ihre SFK durch ihre Unterschrift. Eine Übertragung ist nur bei Haftpflicht und Vollkasko möglich.

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