Kfz-Versicherung Kaskoversicherung haftet nach Mäusebiss am Auto

rankfurt · (np) Kfz-Versicherungen müssen in der Regel für Schäden durch Marder oder Nagetiere am Fahrzeug haften. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nur Fahrgastraum und Kofferraum. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.: 7 U 25/16).

Geklagt hatte ein Mann, dessen Fahrzeug bei der Versicherung teilkaskoversichert war. Bei einer Durchsicht in der Kfz-Werkstatt hatte sich herausgestellt, dass Nagetiere, wahrscheinlich Mäuse, an verschiedenen Stellen Bissschäden verursacht hatten. Dazu gehörten unter anderem die Wasserabläufe des Panoramadaches, der Kopfairbag auf der Beifahrerseite, die Dämmung hinter dem Armaturenbrett und die Isolierung der Verkabelung.

Die Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Die Stellen befänden sich im Innenraum des Fahrzeugs. Schäden am Fahrzeuginnenraum seien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das Gericht erklärte jedoch, die Schäden seien „am Fahrzeug“ entstanden. Damit sei nicht nur die Außenhülle des Autos gemeint, sondern das Fahrzeug als Ganzes. Vom Fahrzeug als Ganzes sei der Fahrzeuginnenraum ausgenommen, aber die festgestellten Schäden befänden sich nicht im Fahrzeuginnenraum.

Als Fahrzeuginnenraum verstehe ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer Fahrgastzelle und Kofferraum. Nicht zum Innenraum gehöre jedoch der Zwischenraum hinter der Verkleidung mit Lüftungselementen, Klimaanlage, Sicherheitseinrichtungen, Bordelektronik und den entsprechenden Verkabelungen. Das Gericht sagte, eine andere Definition des Begriffs Innenraum führe dazu, dass der Versicherungsschutz praktisch ins Leere laufe. „Denn Tierbissschäden treten vor allem im Motorraum an durchbissenen Kabeln auf, der ebenfalls nicht am, sondern im Fahrzeug liegt.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort