Leichte Kleidung kann Unfallrisiko erhöhen Experten warnen vor Flip-Flops am Lenkrad - Und „oben ohne“ am Steuer geht gar nicht

München · Es ist Sommer, die Sonne scheint und leichte Kleidung ist angesagt. Aber Achtung: Im Straßenverkehr kann allzu leichtes Schuhwerk zum Problem werden. Und auch ein Bikini oder sogar „oben ohne“ am Steuer können im Fall eines Falles richtig weh tun.

 Sommer, Sonne und leichte Kleidung. Was für ein schönes Gefühl. Symbolfoto.

Sommer, Sonne und leichte Kleidung. Was für ein schönes Gefühl. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Arno Burgi

Der Sommer hat seine eigene Kleiderordnung. Leichtigkeit ist angesagt. Das sieht man vor allem rund um Schwimmbäder oder andere Freizeitanlagen. Auch auf dem Weg dorthin begnügen sich viele Leute hinter dem Lenkrad ihres Autos mit Badehose oder Bikini, leichten Sandalen oder Flip-Flops. Sogar Männer ganz ohne Oberbekleidung sind schon gesehen worden. Aber ist das alles auch erlaubt? Antworten darauf liefern regelmäßig die Experten des ADAC. Vor einiger Zeit gab es dazu sogar ein spezielles Angebot der Verkehrsjuristen. Es ist unser Rechts-Tipp zum heißen Wochenende.

Abrutschen vom Brems- oder Kupplungspedal

Das Fahren mit Sandalen, Flip-Flops und anderem leichtem Schuhwerk sei zwar nicht verboten, so die Juristen. Zur Vermeidung von Unfällen sollte darauf jedoch in jedem Fall verzichtet werden, weil ein Abrutschen oder das Verfangen von Riemchen in den Pedalen schlimme Folgen haben kann.

Das Amtsgericht Speyer habe dazu beispielsweise entschieden, dass es fahrlässig sei, wenn man wegen solcher Schuhe von der Kupplung abrutscht. Wenn es deshalb zu einem Unfall kommt und kracht, dann ist man in der Haftung für den Schaden der anderen. Auch für den eigenen Schaden muss man unter Umständen gerade stehen, weil die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern oder kürzen kann.

Es kann aber auch teuer werden, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer eigentlich für einen Unfall verantwortlich wäre. Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, unter Umständen nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet.

Feste Schuhe zum Fahren, leichte Schuhe zum Laufen

Deshalb rieten die ADAC-Juristen im Jahr 2017 ausdrücklich: Für die Fahrt sollten Frauen und Männer geschlossene Schuhe im Auto deponieren und sie anziehen. Erst am Badesee seien dann die Flip-Flops an der Reihe. Und auch mit Blick auf die Oberbekleidung plädieren die Experten gegen freie Oberkörper bei Männern oder leichte Bikinis bei Frauen. Diese Dinge seien zwar erlaubt. Es gebe schließlich keine Kleiderordnung für das Autofahren. Im Falle eines Unfalls könne "oben ohne" aber schmerzhafte Folgen haben. Der Sicherheitsgurt schneide in die Haut und Reibungshitze verursache unter Umständen Brandverletzungen. Dagegen hilft ein T-Shirt zum Überziehen.

Extra Warnung für Zweiradfahrer nebst Beifahrerin

So weit der ADAC zu leichter Kleidung hinter dem Lenkrad von Autos. Dass all die Bedenken der Clubjuristen gegen Flip-Flops, Sandalen, Badehosen und Bikinis in verschärfter Form für alle Arten von Zwei- oder Mehrradfahrern inklusive Beifahrer(in) gelten, das ist klar. Wer ohne Helm, ohne Schutzkleidung für Körper, Arme, Beine und Hände und ohne richtiges Schuhwerk vorne oder hinten auf dem Zweirad sitzt, der riskiert zumindest seine Gesundheit. Das muss nicht sein. Auch nicht im Sommer, wenn die Sonne scheint und sich alles ganz leicht anfühlt.

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft bereits beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so die Antworten auf aktuelle Fragen.

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