Amtsgericht verhängt Geldauflage Betrunkener HSV-Fan beleidigt einen Polizisten und lächelt ihn an

München · Klare Ansage von der Justiz: Auch im betrunkenen Zustand darf man keine anderen Leute beleidigen. Das gilt auch für Fußballfans aus einer Hansestadt, die meinen: Eine Flasche Korn? Das trinkt man bei uns im Norden.

 HSV Maskottchen «Dino Hermann» bei einem Heimspiel. Symbolfoto.

HSV Maskottchen «Dino Hermann» bei einem Heimspiel. Symbolfoto.

Foto: dpa/Christian Charisius

Wegen Beleidigung eines Polizeibeamten hat das Amtsgericht München einen jungen Mann (20) aus dem Raum Hamburg zur Zahlung einer Geldauflage von 900 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt.

Der Angeklagte ist von Beruf Mediengestalter. Er wollte im Januar 2018 gemeinsam mit anderen HSV-Fans das Bundesligaspiel zwischen dem FC Bayern München und dem Hamburger Sportverein in München besuchen. Gegen 14:55 Uhr stieg die Gruppe am Gästeparkplatz des Stadions aus einem Reisebus aus. Dabei schaute der junge Mann in Richtung der vor Ort postierten Beamten einer Sondereinheit der bayerischen Polizei und sagte zu einer weiteren Person aus seiner Gruppe: „Schau dir mal die scheiß Lutscher an“. Dabei nahm der 20-Jährige lächelnd Blickkontakt mit einem der Beamten auf.

Dazu sagte der Heranwachsende vor Gericht: „Wie schon erwähnt bin ich aus dem Reisebus gestiegen.“ Aufgebrochen sei man gegen 1 oder 2 Uhr nachts. „Vorher hatten wir auf der langen Fahrt viel Alkohol getrunken, mehr als sonst.“ Dann sei er aus dem Bus gestiegen und habe das gesagt, was er ungern wiederholen möchte. Dabei habe er aber nicht bewusst auf einen Polizisten gedeutet. Er könne sich auch nicht erinnern, wie der Beamte ausgesehen habe Aber von seinen Freunden habe er erfahren, dass alles tatsächlich so vorgefallen sei, wie angeklagt. Dazu der Angeklagte: „Ich möchte mich nochmal dafür entschuldigen.Ich weiß, dass das nicht geht.“ Und weiter zur Stärke seiner Alkoholisierung: Er glaube, dass er später bei der Polizei etwa 1,8 Promille gepustet habe. Aber: „Ich weiß nicht mehr genau, wie viel ich getrunken hatte, vielleicht eine Flasche Korn. Das trinkt man bei uns im Norden.“

Urteil der zuständigen Jugendrichterin: „Zugunsten des Angeklagten wurde sein voll umfängliches Geständnis berücksichtigt, ebenso wie der Umstand, dass der Angeklagte sich bei dem Geschädigten bereits zeitnah zu dem Vorfall brieflich entschuldigt hat und diese Entschuldigung im Rahmen der Hauptverhandlung wiederholte. Schließlich wirkte sich zugunsten des Angeklagten auch seine alkoholbedingte Enthemmung aus.“

Zulasten des Angeklagten müsse aber seine strafrechtliche Vorgeschichte berücksichtigt werden. Darunter sei eine einschlägige Verwarnung durch das Amtsgericht Pinneberg. Diese sei wegen einer Beleidigung erfolgt, die der junge Mann in einem Fußballfanlokal in Hamburg zu Lasten von Polizeibeamten ausgesprochen habe. Diese Verwarnung habe ihn nicht von weiteren Taten abgehalten, so die Jugendrichterin: „Dem Angeklagten musste deshalb hier deutlich vor Augen geführt werden, dass derartige Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten, die im Dienst den friedlichen und reibungslosen Ablauf von Fußballspielen sichern, nicht hingenommen werden können. Zur erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten war eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro geeignet und erforderlich.“ So weit das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 13. Februar 2019.

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