Richter verhängen Haftstrafe ohne Bewährung Ehrenamtlicher Mitarbeiter von Tafel geschlagen und bespuckt

Hamm · Zoff bei der Essensausgabe: Ein Nutzer einer Tafel wollte sich selbst bedienen und bekam Streit mit ehrenamtlichen Helfern. Dabei wurde er handgreiflich. Deshalb muss er nun ins Gefängnis.

 Lebensmittel werden in die Ausgabestelle einer Tafel einsortiert. Symbolfoto.

Lebensmittel werden in die Ausgabestelle einer Tafel einsortiert. Symbolfoto.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Wegen Körperverletzung und Beleidigung muss ein 37 Jahre alter Mann für fünf Monate ins Gefängnis. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die entsprechende Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestätigt. Das zuständige Amtsgericht hatte die Strafe gegen den Angeklagten verhängt, weil er bei der Essensaufgabe einer Tafel eine Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil eines ehrenamtlichen Helfers verübt hat.

Mann will sich selbst bedienen und durchwühlt Brotkorb

Der heute 37 Jahre alte Angeklagte lebt in Höxter. Er erhält staatliche Unterstützung und bezog gelegentlich Lebensmittel von der Tafel vor Ort. Im April 2017 ging er dort hin, um für sich und seine Frau Lebensmittel zu besorgen. Bei der Ausgabe der Lebensmittel bedienen sich die Betroffenen nicht selbst. Sie sagen vielmehr den ehrenamtlichen Helfern, welche Lebensmittel sie wünschen und erhalten diese dann ausgehändigt. Am Tattag wollte der Angeklagte darauf offenbar nicht warten. Er begann in einem in der Lebensmittelausgabe aufgestellten Brotkorb zu wühlen.

Mitarbeiter wiesen ihn zurecht und werden angegriffen

Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin forderte ihn daraufhin auf, diese Selbstbedienung zu unterlassen. Daraufhin versuchte der 37-Jährige, die Frau zu attackieren. Ein anderer Mitarbeiter kam ihr zu Hilfe. Er stellte sich zwischen die Frau und den Angeklagten. Diesem Mann schlug der 37-Jährige zwei Mal ins Gesicht. Außerdem spuckte er ihm ins Gesicht und auf seine Kleidung. Durch den Schlag wurde die Brille des Mitarbeiters verbogen. Er erlitt eine leicht blutende Wunde an seiner Nase.

Angeklagter bespuckt Lebensmittel in der Auslage

Der Angeklagte spuckte danach noch weitere Lebensmittel in der Auslage an, bevor es den Mitarbeitern des Vereins gelang, ihn aus der Lebensmittelausgabe hinaus zu drängen. Die bespuckten Lebensmittel mussten teilweise aus hygienischen Gründen entsorgt werden.

Amtsgericht verhängt Haftstrafe ohne Bewährung

Wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilte das Amtsgericht Höxter den - bereits wegen Diebstahls vorbestraften und unter Bewährung stehenden - Angeklagten im Juli 2017 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Der Mann legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Ohne Erfolg. Das Landgericht Paderborn wies die Berufung zurück. Dagegen legte der 37-Jährige Revision ein. Ebenfalls ohne Erfolg.

Land- und Oberlandesgericht bestätigen Verurteilung

Das Oberlandesgericht Hamm verwarf nun die Revision als unbegründet. Das Urteil des Landgerichts lasse keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen. Zu Recht habe das Landgericht strafschärfend berücksichtigt, dass sich die Tat gegen den Mitarbeiter einer Hilfsorganisation gerichtet habe, die dem Angeklagten Unterstützung angeboten habe. Zu Recht sei außerdem strafschärfend gewürdigt worden, dass das mehrfache Spucken auf Gesicht und Kleidung des Mitarbeiters für diesen besonders ehrverletzend gewesen sei (Az. 4 RVs 19/18 OLG Hamm).

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