Strafprozess gegen Karlheinz Schöner Ex-OB von Homburg weist Vorwurf der Untreue zurück

Saarbrücken · Auftakt im Strafprozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU): Es geht um drei angebliche Fälle von Untreue.

 Der Angeklagte Karlheinz Schöner

Der Angeklagte Karlheinz Schöner

Foto: BeckerBredel

Mit dem Brustton der Überzeugung hat Karlheinz Schöner, der frühere Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg, am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken den Vorwurf der Untreue zurückgewiesen. Die Anklage wirft dem 67 Jahre alten CDU-Politiker vor, sich in seiner Amtszeit in drei Fällen auf Kosten der Allgemeinheit bereichert zu haben: Rodungs- und Gartenarbeiten an einem Grundstück des damaligen OB sollen auf Kosten einer gemeinnützigen kommunalen Beschäftigungsgesellschaft gegangen sein, Bauarbeiten an einem Privathaus auf Kosten der Stadt und die Anschaffung einer digitalen Musikanlage auf Kosten eines besonderen Verfügungskontos des Oberbürgermeisters. Der frühere Rathauschef sagte dazu nach Verlesung der Anklage: „Tja, ich habe die Anschuldigungen gehört.“ Aber: „Ich weise darauf hin, dass ich keine Amtspflichten verletzt habe und mich nicht persönlich bereichert habe.“

Dies gelte mit Blick auf die Arbeiten an den beiden Grundstücken. Diese würde nicht richtig dargestellt. Es sei zwar richtig, dass Arbeiter der „Gemeinnützigen Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im Saar-Pfalz Kreis“ (AQius) im Jahr 2012 auf seinem Gartengrundstück tätig gewesen seien. Aber diese hätten dort lediglich Schäden beseitigt, die AQuis-Mitarbeiter bei Baumfällarbeiten auf einem Nachbargrundstück zu seinen Lasten verursacht hätten. Dabei seien Teile der Bäume über die Grenze gefallen und hätten einen Zaun und das Dach eines Schuppens auf seinem Gelände beschädigt. Diese sollten – quasi als Schadensersatz - repariert werden. Auch den Vorwurf der Mauschelei bei umfangeichen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an einem neu gekauften Haus wies der 67-Jährige zurück. Mit den Arbeiten habe er den in diesem Punkt mitangeklagten Bauunternehmer (52) betraut. Dabei habe man Pauschalpreise abgemacht und er habe alles bezahlt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – wonach rund 15 000 Euro über Scheinrechnungen des Unternehmers für städtische Baustellen bezahlt worden sein sollen – sei falsch. Eine solche Vereinbarung mit dem Bauunternehmer habe es nicht gegeben.

Etwas komplizierter wurde es anschließend vor Gericht bei dem dritten Anklagekomplex rund um eine digitale Musikanlage für mehr als 12 000 Euro. Dazu sagte der Ex-OB: „Ich mache seit meiner Jugend Musik.“ Deshalb lägen ihm Musik und musikalische Früherziehung am Herzen. Aber die Stadt Homburg habe keine geeignete Tonanlage gehabt, um mit mehreren Akteuren gleichzeitig in großen Räumen aufzutreten. Ihm sei es ein Anliegen gewesen, das zu ändern. Deshalb habe er anlässlich des Empfanges zu seinem 60. Geburtstag statt Geschenken um Spenden für die musikalische Früherziehung gebeten. Das Geld – mehr als 12 000 Euro – sei auf das Verfügungskonto des Oberbürgermeisters gegangen. Ein Konto der Stadt, über das nur der OB verfügen darf. Mit dem Geld habe er eine Musikanlage für 12 465 Euro gekauft und am Tag vor seiner Pensionierung im Oktober 2014 bezahlt. Denn später hätte er ja nicht mehr über das Konto verfügen können. Die Anlage sei auch geliefert worden. Und er habe geplant, sie nach seiner Pensionierung mit einem Konzert seiner Band feierlich der Stadt zu übergeben.

Prozess gegen Karlheinz Schöner (Ex-OB von Homburg) startet am Landgericht Saarbrücken
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Prozessauftakt gegen Karlheinz Schöner

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Aber zu dem Konzert kam es nicht. Die teure Anlage wurde auch nie bei der Stadt Homburg inventarisiert. Sie kam auch nicht in Kindergärten oder der Musikschule an. Sie landete und blieb bei der Band, in welcher der Angeklagte Schlagzeug spielt. Dort wurde sie im September 2016 von der Polizei sichergestellt. Das war aus Sicht des 67-Jährigen nicht nötig. Man hätte die Anlage nicht suchen müssen. Man hätte ihn nur danach fragen müssen. Das habe aber nach seiner Pensionierung niemand getan. Und weiter: „Die Stadt hätte nie das Geld gehabt, so etwas zu kaufen. Deshalb habe ich es getan.“ Und grundsätzlich weiter: „Das war doch kein städtisches Geld.“ … „Ich habe es bekommen. Es war ein Geschenk für mich.“ Dazu der Vorsitzende Richter: „Das sehen sie grundsätzlich falsch. Das war doch nicht ihr Geld. Es waren Spenden an die Stadt Homburg. Für die musikalische Früherziehung.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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