Strafprozess am Landgericht Feuer in Flüchtlingsheim in Losheim: Brandstifter verurteilt

Losheim/Saarbrücken · Ein junger Syrer muss fünf Jahre ins Gefängnis. Er hatte in einer Flüchtlingsunterkunft seine Bettdecke angezündet und war gegangen.

 Ein Bild vom Brand in einer Losheimer Flüchtlingsunterkunft: Dabei wurden drei Personen verletzt, sechs weitere wurden obdachlos.

Ein Bild vom Brand in einer Losheimer Flüchtlingsunterkunft: Dabei wurden drei Personen verletzt, sechs weitere wurden obdachlos.

Foto: Ruppenthal

Wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Saarbrücken gestern einen 20-jährigen Flüchtling aus Syrien zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatte der junge Mann am Abend des 4. Januar 2018 in seinem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft in Losheim seine Bettdecke angezündet und war gegangen. Das Feuer griff in dem Raum um sich und entwickelte starken Rauch. Drei Bewohner des dreigeschossigen Hauses erlitten Rauchgasvergiftungen. Es entstand ein Sachschaden von rund 80 000 Euro.

Das Motiv für die Tat ist unklar. Der Angeklagte sprach vor Gericht von einer „Krise“ und „Erinnerungslücken“. Am Tag nach dem Brand hatte er sich bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden. Auch bei einer psychiatrischen Sachverständigen hatte er die Sache mit der Wolldecke erzählt. Nach Feststellung der Gutachterin war der Mann zur Tatzeit schuldfähig und für sein Tun verantwortlich. Der 20-Jährige leide zwar unter einer Persönlichkeitsstörung - er sei bizarr, eigenbrötlerisch und impulsiv; sein Verhalten wirke sinnlos und überzogen. Aber diese Störung sei nicht so gravierend, dass sie seine Schuldfähigkeit beeinträchtige.

Der Oberstaatsanwalt war ebenfalls dieser Ansicht. Er beantragte eine Verurteilung des Angeklagten zu acht Jahren Jugendstrafe wegen Brandstiftung und versuchten Mordes. Begründung: Der 20-Jährige habe an jenem Abend gewusst, dass mindestens zwei der insgesamt acht weiteren Bewohner der Flüchtlingsunterkunft zu Hause waren. Er habe diese Männer vor seiner Tür getroffen und später trotzdem das Feuer gelegt. Damit hab er den Tod seiner Mitbewohner zumindest billigend in Kauf genommen. Der Verteidiger wies dies zurück. Er sagte über seinen Mandanten: „Er hat die Decke auf seinem Bett angezündet. Aus einem für uns alle unerfindlichen Grund.“ Das sei eine sinnlose und gedankenlose Tat. „Aber er wollte bestimmt niemanden töten.“

Auch die Richter sahen den Verdacht des versuchten Mordes nicht als bestätigt an. Es sei zwar richtig, dass der Angeklagte gewusst habe, dass zwei Mitbewohner zu Hause waren. Das bedeute aber nicht automatisch, dass er deren Tod gewollt oder billigend in Kauf genommen habe. Das habe in der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden können. Ganz anders sehe es aber mit Blick auf die Rauchgasvergiftungen der Betroffenen aus. Hier stehe fest: „Wenn jemand ein Haus anzündet, dann rechnet er damit, das jemand verletzt wird und nimmt dies auch billigend in Kauf.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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