Strafprozess gegen Ex-OB von Homburg Gericht: Verdacht der Korruption im Fall des Ex-OB von Homburg

Saarbrücken · Im Strafprozess gegen Karlheinz Schöner haben die Richter ein Zwischenfazit gezogen. Dem Politiker droht eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme und Untreue.

 Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken

Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken

Foto: dpa/Oliver Dietze

Im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), geht es jetzt auch um den Verdacht der Korruption. Das ergibt sich aus einem rechtlichen Hinweis der Richter des Landgerichts an den Angeklagten. Demnach könnte der Politiker in Zusammenhang mit dem Aufbau eines Zaunes in seinem Garten durch einen kommunalen Bautrupp wegen Vorteilsannahme verurteilt werden.

Die Richter stützen diese vorläufige Einschätzung auf die Aussagen von Mitarbeitern des Bautrupps. Diese hatten erzählt, dass  sie hinter dem Grundstück des damaligen Oberbürgermeisters Waldarbeiten für die Stadt gemacht hätten. „Aus Gefälligkeit“ hätten sie zudem auf dem Anwesen Schöners einen Gitterzaun mit Stützpfosten aufgebaut. Das Baumaterial habe schon da gelegen. Der Aufbau habe etwa 15 Stunden in Anspruch genommen. Schöner habe dafür  nichts bezahlen müssen. Das Ganze sei auch als „Dankeschön“ und als „Gegenleistung“ gedacht gewesen. Weil er dem Trupp immer unbürokratisch geholfen habe – zum Beispiel bei der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

 Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU)

Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU)

Foto: Wille

Damit könnte der Angeklagte in Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit einen geldwerten Vorteil erlangt haben. Dies würde den objektiven Tatbestand des Korruptionsdeliktes „Vorteilsannahme“ erfüllen. Bislang war in diesem Zusammenhang nicht von Korruption, sondern lediglich von möglichem Betrug zum Nachteil der kommunalen Gesellschaft die Rede, zu deren Lasten die Arbeitsstunden des Bautrupps im Garten Schöners gegangen waren. Die Höhe des so entstandenen Schadens soll nun an einem weiteren Prozesstermin im März ermittelt werden.  An diesem Tag könnten auch die Schlussplädoyers gehalten und das Urteil verkündet werden.

Darin wird es auch um einen zweiten Anklagepunkt gehen. Um eine Soundanlage für fast 12 500 Euro, die Schöner in seiner Amtszeit mit Spendengeldern für die musikalische Früherziehung gekauft hatte. Die Anlage wurde fast zwei Jahre später im Probenraum einer Musikband gefunden, in der Schöner Schlagzeug spielte. Hier geht es weiterhin um mögliche Untreue. Mit Blick auf die in diesem Zusammenhang mögliche Strafe wurde ein dritter Punkt der Anklage gegen den Ex-OB und einen Bauunternehmer wegen Geringfügigkeit eingestellt. Er betraf angebliche Arbeiten an einem Haus des Politikers auf Kosten der Stadt.

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