Illegale Tierhaltung in Kellerraum von Uniklinik Gerichtsbeschluss deckt auf: So litten Mäuse bei Tierversuchen

Münster · Sie opfern ihr Leben im Dienst der Wissenschaft. Und kaum jemand kennt das Leid der Versuchstiere in Forschungslabors. Ein Gericht hat dazu jetzt erschreckende Details veröffentlicht.

 Eine Maus auf der Hand einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin.  Symbolfoto.

Eine Maus auf der Hand einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin. Symbolfoto.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Eine Wissenschaftlerin der Hautklinik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ist mit sofortiger Wirkung das Halten und Betreuen von Tieren untersagt worden, die in Tierversuchen gezüchtet und gehalten werden. Das ergibt sich aus einer Ordnungsverfügung der Stadt Münster, die das Verwaltungsgericht Münster - vorläufig - bestätigt hat (Az.: 1 L 2222/17). In der Pressemitteilung des Gerichts zu dem Beschluss werden erschreckende Details zum früheren Umgang mit Versuchs-Tieren vor Ort beschrieben.

Anonymer Hinweis brachte Stein ins Rollen

Damit zu den Einzelheiten des Falles: Nach einem anonymen Hinweis hatte die Uni am 20. Juni 2017 beim Veterinäramt der Stadt Münster eine Selbstanzeige über eine unerlaubte Tierhaltung im Keller der Hautklinik der Medizinischen Fakultät der Universität erstattet. Bei einer Überprüfung am selben Tag durch zwei amtliche Tierärztinnen waren in einem Kellerraum der Hautklinik 36 Käfige mit insgesamt 77 Mäusen entdeckt worden.

Drei Mäuse mussten zur Beendigung ihres Leidens getötet werden

Drei der Mäuse befanden sich nach Feststellung der Tierärztinnen in einem Allgemeinzustand, der ihre sofortige Tötung erforderlich gemacht habe. Eine dieser Mäuse habe sich offenbar im Zustand fünf bis sieben Tage nach einem chirurgischen Eingriff befunden. Das Tier habe bereits längerfristig erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten. Ein weiteres Tier habe hochgradige Stereotypen aufgewiesen, die sich in Form von „im Kreis rennen“ geäußert hätten und sich durch äußere Reizgebung nicht mehr hätten unterbrechen lassen. Das dritte Tier habe eine daumennagelgroße, nekrotisierende Hautläsion im Nackenbereich aufgewiesen und sich in seitlich gekrümmter Körperhaltung mit zusammengekniffenen Augenlidern befunden.

Großteil der Tiere konnte einer Wissenschaftlerin zugeordnet werden

Nach weiteren Ermittlungen hätten einer Wissenschaftlerin 22 Boxen mit 40 der 77 Mäuse zugeordnet werden können. Die Frau habe die Tiere aus dem genehmigten Tierhaltungsbereich der Hautklinik entnehmen und in den betreffenden Kellerraum transportieren lassen. Mit Ordnungsverfügung vom 11. Dezember 2017 untersagte die Stadt Münster der Wissenschaftlerin daraufhin das Halten und Betreuen von Tierversuchstieren und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an.

Wissenschaftlerin wehrt sich vor Gericht - Vorerst ohne Erfolg

Die Frau wehrt sich gegen diese Maßnahme. Ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Verwaltungsgericht Münster nun abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus: Das Haltungs- und Betreuungsverbot erweise sich als offensichtlich rechtmäßig. Die Frau habe als Halterin von Tierversuchsmäusen grob gegen tierschutzrechtliche Anforderungen verstoßen und den Mäusen hierdurch erhebliche und länger anhaltende Schmerzen und Leiden sowie erhebliche Schäden zugefügt.

Die Wissenschaftlerin sei als vormalige Halterin der Mäuse die richtige Adressatin der Ordnungsverfügung, so das Gericht weiter. Die Tiere seien sowohl nach der Beschriftung der Käfigboxen als auch nach den Angaben in den Unterlagen für die genehmigte Tierhaltung, aus der die Mäuse entnommen worden seien, ihrer Arbeitsgruppe oder ihr als Versuchsleiterin zugeordnet gewesen. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Kammer sei sie es auch gewesen, die jeweils die Anweisung gegeben habe, ob, wann und welche Tiere in den Kellerraum gebracht würden. Als Versuchsleiterin habe die Antragstellerin auch den wissenschaftlichen Nutzen an den Tieren gehabt.

Richter sprechen von unerlaubter Tierhaltung über Jahre

Fazit der Richter: Das gesamte Verhalten der Wissenschaftlerin sei durch ein erheblich mangelndes Unrechtsbewusstsein gekennzeichnet. Ihre Zuwiderhandlungen seien vor dem Hintergrund der offenbar seit Jahren in dem Kellerraum bestehenden unerlaubten Tierhaltung besonders wiederholungsträchtig. Gegen diesen Beschluss kann die Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen.

Uni richtete Untersuchungskommission ein - Erste Ergebnisse

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte auch die Universität reagiert und eine Untersuchungskommission einberufen. Deren Ergebnisse wurden einen Tag vor Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses präsentiert und von der „Rheinischen Post“ so zusammengefasst: „Alle Tiere seien nur für genehmigte Tierexperimente eingesetzt worden. Weil es für die Forscher bequemer gewesen sei, seien die Tiere jedoch seit mindestens zehn Jahren in einem nicht genehmigten Raum gehalten worden. Dadurch seien sie der Kontrolle entzogen gewesen. Bis auf sechs Tiere seien alle Mäuse bei ihrer Entdeckung in einem ordentlichen Zustand gewesen.“

Außerdem wird ein verantwortlicher der Universität sinngemäß so zitiert: „Einige der beteiligten Mitarbeiter dürfen nicht mehr zu den Tieren - für Forscher, deren Karriere mit Tierversuchen verknüpft sei, eine durchaus harte Strafe.“ Weitere dienstrechtliche Konsequenzen würden geprüft. Außerdem wolle man „eine veränderte Kultur im Umgang mit Versuchstieren durchsetzen: Jeder vom Tierpfleger bis zum Professor müsse sich stets seiner Verantwortung gewahr sein und sich fragen, ob alles ordnungsgemäß laufe.“

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