Autofahrer wegen Tierquälerei verurteilt Geschlagen und gewürgt: Autofahrer misshandelt Hündin

München · Weil seine Hündin ihr großes Geschäft im Kofferraum erledigte, rastete ein Autofahrer aus. Er hielt an, stieg aus und legte los. Jetzt stand er wegen Tierquälerei vor Gericht.

 Pure Lebensfreunde. So sieht ein Windhund aus, dem es gut geht. Aber dieses Glück haben nicht alle Tiere. Symbolfoto.

Pure Lebensfreunde. So sieht ein Windhund aus, dem es gut geht. Aber dieses Glück haben nicht alle Tiere. Symbolfoto.

Foto: dpa/A3528 Armin Weigel

Wie viel Wut, Frust und Aggression müssen in einem Mann stecken, damit er seinem eigenen Haustier das antun kann, worüber jetzt das Amtsgericht München verhandeln musste. Es ging dort um Tierquälerei. Und am Ende verurteilte die Richterin den 46-jährigen Mann wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (Az.: 111 Cs 230 Js 209820/16).

Hündin „Flavia“ jaulte vor Schmerzen

Nach Feststellung der Richterin war der Angeklagte im Juli 2016 gemeinsam mit einem Bekannten und seiner Podenko-Mischlingshündin „Flavia“ im Stadtgebiet von München mit dem Auto unterwegs. Der Hund kotete dabei ins Auto. Dies sei in der Vergangenheit schon öfter geschehen. Der 46-Jährige hielt daraufhin das Fahrzeug an, stieg aus, schrie herum und holte den Hund aus dem Kofferraum. Die Richterin weiter: „Aus Verärgerung packte der Hundehalter das Tier mit beiden Händen an der Kehle, würgte es, so dass es vor Schmerzen laut aufjaulte und schüttelte es. Dann holte er mit der Faust aus und schlug den Hund zweimal mit Wucht. Anschließend sprühte er dem Hund aus einer Entfernung von 30 Zentimetern gezielt Trockenshampoo ins Gesicht.“

Andere Autofahrer rufen die Polizei

Der Vorfall wurde von einem Paar beobachtet, das ebenfalls mit dem Auto auf der Landsbergerstraße unterwegs war. Vor Gericht sagte die Beifahrerin als Zeugin aus: „Sie habe gesehen, wie er mit der Faust auf den Hund eingeschlagen habe. Sie habe gesehen, dass der Hund getroffen worden sei. Der Hund habe auch richtig laut aufgejault. Sie habe daraufhin die Polizei gerufen.“

Tierärztin rät zum Besuch einer Hundeschule

Vor Gericht wurde auch eine Ärztin vom Veterinäramt zu der Beziehung zwischen Tierhalter und Hund als Zeugin gehört. Die Veterinärin berichtete, dass die Hündin mit dem Angeklagten ins Veterinäramt gekommen sei. Das Tier habe dabei im Sprechzimmer Kot abgesetzt, was äußerst ungewöhnlich sei. Es habe einen unausgeglichenen und ungezogenen Eindruck gemacht. Fazit der Ärztin: Die Hündin machte nicht den Eindruck, Angst vor dem Angeklagten zu haben. Sie höre jedoch auch nicht auf dessen Kommandos. Das hinterlasse nicht den Eindruck, dass der Angeklagte den Hund im Griff habe. Sie habe ihm daher den Rat erteilt, eine Hundeschule aufzusuchen, so die Tierexpertin.

Hündin hat keine bleibenden Schäden erlitten

Urteil der Richterin: Der Angeklagte sei schuldig der rohen und quälerischen Tiermisshandlung. Er habe der Hündin „Flavia“ erhebliche Schmerzen zugefügt. Sowohl bei dem Würgen wie auch den beiden Faustschlägen und insbesondere bei dem Sprühen mit Trockenshampoo ins Gesicht der Hündin handele es sich sowohl nach Art als auch nach Dauer um gewichtige Beeinträchtigungen.

Zu Gunsten des Münchners wertete das Gericht abschließend, dass er aus einem Affekt heraus gehandelt habe und bei dem Hund keine bleibenden Schäden entstanden seien. Bei der Höhe der Strafe wurde unter anderem auch berücksichtigt, dass der Angeklagte Empfänger von Arbeitslosengeld II ist und von seiner Mutter finanziell unterstützt wird.

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