Frühling, Freiheit und ein paar Zigaretten Handwerker lässt Strafgefangenen laufen: „Er wollte einfach eine kleine Auszeit“

Saarbrücken/Ottweiler · Ein Malermeister aus dem Jugendknast fuhr mit einem Häftling Material kaufen. Unterwegs ließ er den jungen Mann frei. Jetzt stand der Handwerker vor Gericht.

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 46 Jahre alten Handwerksmeister wegen Befreiung eines Strafgefangenen zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der vorläufig vom Dienst befreite Mitarbeiter des Jugendgefängnisses in Ottweiler 1500 Euro Geldauflage an einen Verein zahlen, der sich um entlassene Strafgefangene kümmert. Zusätzlich zu diesem Strafurteil droht dem Mann in einem Disziplinarverfahren die Entlassung aus dem Öffentlichen Dienst, wo er seit 1995 arbeitet.

Der Angeklagte hatte nach Feststellung des Gerichts und nach seiner eigenen Aussage im April 2015 vom Gefängnis in Ottweiler aus einen 20 Jahre alten Häftling als Helfer im Auto mitgenommen. Er wollte in Saarbrücken Malerbedarf für die Renovierung eines Fitnessraumes im Knast einzukaufen. Gegen 7.20 Uhr seien beide losgefahren. Etwa fünf Minuten später und fünf Kilometer von der Justizvollzugsanstalt (JVA) entfernt habe er den 20-Jährigen bei Mainzweiler aus dem Auto gelassen. "Ich dachte, er wolle sich auf die Wiese setzen und ein paar Zigaretten rauchen", so der Angeklagte. Es sei in sonniger Morgen gewesen. Und es sei abgemacht worden, dass er den Häftling rund zweieinhalb Stunden später auf dem Rückweg wieder mit ins Gefängnis nimmt. Aber der junge Mann, der damals eine dreijährige Strafe wohl wegen Einbrüchen absaß, kam nicht zum Treffpunkt. Er setzte sich ab und wurde über ein Jahr später von Zielfahndern der Polizei in Südfrankreich entdeckt. Zwischenzeitlich sitzt der nun 22-Jährige in der Justizvollzugsanstalt für Erwachsene in Saarbrücken. Als Zeuge vor Gericht machte er von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch.

Ganz anders verhielt sich der Angeklagte. Zunächst über seinen Verteidiger und dann auch persönlich schilderte er die Ereignisse am Morgen des 30. April 2015 gegen 7.30 Uhr aus seiner Sicht. Der Anwalt und der Handwerker stellten klar: "So etwas darf man einfach nicht machen." Das Ganze sei "naiv", "treudoof" und "bekloppt" gewesen. Aber es sei halt passiert, weil an jenem Morgen irgendwie verschiedene Faktoren in dem einen entscheidenden Moment zusammen gekommen seien. Geld oder Vorteile für den Angeklagten - wonach Spezialermittler der Polizei sehr intensiv und ohne Ergebnis gesucht hatten - spielten demnach keine Rolle.

Ganz im Gegensatz zur Persönlichkeit des Angeklagten und dessen Leben bis zu jenem Zeitpunkt im April 2015. Ein paar Jahre vorher sei seine Ehe gescheitert, worauf es eine lange und unschöne Scheidung gegeben habe. Das sei nicht ohne Folgen geblieben. Seit 2013 sei er deshalb zunächst wegen psychosomatischer Beschwerden und später auch wegen Alkoholmissbrauchs in ärztlicher Behandlung. Es habe auch Probleme auf der Arbeitsstelle gegeben, damals noch die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Saarbrücken. Aus disziplinarischen Gründen sei er dann nach Ottweiler ins Jugendgefängnis versetzt worden. Dort sitzen männliche Häftlinge im Alter seiner Söhne. Und es gab offenbar die gleichen Probleme auf der Arbeit wie vorher. Die Rede ist davon, dass der Hauptwerkmeister die nötige Distanz zu den Gefangenen nicht gewahrt habe. Er sei zu vertraut mit ihnen gewesen. Er habe zu sehr das Gespräch mit ihnen gesucht. Er habe "eher schwach, nicht souverän und anbiederisch" gewirkt. Das soll auch Thema in Gesprächen mit Kollegen und der Spitze der JVA gewesen sein. Fazit des Vorsitzenden Richters dazu: Offenbar habe der Angeklagte zur Tatzeit eine psychisch schwache Position in der JVA gehabt. Deshalb müsse man sich schon fragen, "wieso gestattet man einem solchen Mitarbeiter überhaupt, das Gelände mit einem Gefangenen zu verlassen?"

Aber an jenem Morgen im April waren der Malermeister und der Häftling eben unterwegs in Richtung Saarbrücken. Der zwischenzeitlich abstinente Angeklagte hatte am Abend zuvor ordentlich gefeiert und könnte zur Tatzeit noch zwischen 1,0 und 1,5 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Die beiden Männer aus dem Gefängnis fuhren an dem frühen Morgen über Land. In der Höhe von Mainzweiler hielt der Angeklagte an. Warum? Die Antwort fasste der Verteidiger so zusammen: Sein Mandant sei an diesem Morgen naiv gewesen und bekloppt - aber auch zerbrechlich. Genau das habe der 20-jährige Häftling auszunutzen gewusst. Oder mit den Worten des Angeklagten: "Für mich klang das so, dass er sich auf die Wiese setzen will. Ein paar Zigaretten rauchen. Es war halt Frühling." Und dann mit einem tiefen Seufzer: "Er wollte einfach eine kleine Auszeit. Einfach mal raus aus der JVA." Also habe er ihn aussteigen lassen, wobei der 20-Jährige versprochen habe: "Ja, ich komm nachher wieder". Aber das sei gelogen gewesen, so der 46jährige. Das habe er gemerkt, als er auf dem Rückweg mit dem Malerbedarf im Auto gegen zehn Uhr wieder bei Mainzweiler anhielt: "Ich bin zurück, habe gewartet und niemand ist gekommen. Shit."

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