Hartes Urteil gegen reichen Laden-Dieb Kalbsleber in Supermarkt geklaut: 208.000 Euro Geldstrafe fällig

München · Dieses Urteil ist ein Hammer. Weil ein Kaufmann im Supermarkt mehrfach Kalbsleber in Obsttüten steckte und nur den Preis fürs Obst bezahlte, muss er fast neun Monatsgehälter als Strafe zahlen. Das sind 208.000 Euro!

 Ein Richterhammer aus Holz. Wird heutzutage eher selten benutzt. Symbolfoto.

Ein Richterhammer aus Holz. Wird heutzutage eher selten benutzt. Symbolfoto.

Foto: picture alliance / dpa/Uli Deck

Nach diesem Strafurteil sagt bestimmt niemand, dass unsere Justiz zu lasch sei oder die Kleinen bestraft und die Großen laufen lässt. Das Amtsgericht München hat einen 58 Jahre alten, ledigen Kaufmann wegen Laden-Diebstahls zu insgesamt 208.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Anschließend wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen, in der er rund einen Monat gesessen hatte.

Nach dem Ladendiebstahl hinter Gitter

Der Verurteilte war am 8. Dezember 2017 festgesetzt worden, nachdem er unmittelbar zuvor bereits zum vierten Mal binnen eines Monats in einem Supermarkt in München-Haidhausen Kalbsleber im Wert von 13 bis zuletzt 47 Euro in eine Obsttüte umgepackt hatte. Die Ware wog der Kaufmann dann an der Selbstbedienungskasse als billigeres Obstprodukt ab, scannte den günstigeren Preis ein und bezahlte nur diesen niedrigeren Preis.

Weil der mehrfach auch im Zusammenhang mit Steuerdelikten vorbestrafte Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, kam er in Untersuchungshaft. Mit Blick auf die Höhe der möglichen Strafe für die Ladendiebstähle bestand offenbar Fluchtgefahr.

Geständnis vor Gericht - Motiv der Tat unklar

In der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht legte der 58-Jährige ein volles Geständnis ab. Warum er bei seinem auf mindestens 24 000 Euro im Monat geschätzten Einkommen die Taten im Supermarkt verübt hat, konnte er nicht sagen. Vielleicht wollte der Mann ja einfach nur Geld sparen.

Vorstrafen wegen Diebstahls und Steuerdelikten

Jedenfalls wurde die gestohlene Kalbsleber für den Mann wegen seiner Vorstrafen richtig teuer. Gegen den Kaufmann war erstmals 2011 wegen Diebstahls einer Tonerkassette eine Geldstrafe verhängt worden. Wegen Steuerhinterziehung durch Verschweigen ausländischer Konten war er dann 2013 nach gut elfmonatiger Untersuchungshaft zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren nebst einer Geldstrafe von 440.000 Euro verurteilt worden.

Das nächste Strafurteil kam rund zwei Jahre später. Weil der Angeklagte bei einer Steuerveranlagung einen ausländischen Wohnsitz vorgetäuscht hatte, wurde er 2015 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die vorangegangene Bewährung wurde widerrufen. Der Kaufmann musste erneut hinter Gitter.

Richter hält hohe Geldstrafe für nötig und angemessen

Im Extremfall drohte dem Angeklagten damit nun auch vor dem Amtsgericht eine Haftstrafe. Der zuständige Strafrichter hielt jedoch nach Abwägung aller Umstände die Verhängung einer hohen Geldstrafe für angemessen.

Dazu heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts München zu dem Fall: „Zu Gunsten des Angeklagten konnte sein Geständnis gewertet werden sowie der relativ geringe Wert der Diebstahlsbeute. Zu Gunsten des Angeklagten konnte auch gewertet werden, dass sich der Angeklagte in dieser Sache seit dem 09. Dezember 2017 in Untersuchungshaft befunden hat.“

Hohes Monatseinkommen führt zu hoher Geldstrafe

Zu Lasten des Angeklagten sei jedoch zu werten, dass „sein Bundeszentralregister bereits drei Voreintragungen wegen Vermögensdelikten aufweist und er wegen Steuerhinterziehung bereits zweimal Freiheitsstrafen verbüßt hat und er erst (…) 2017 aus der Strafhaft entlassen worden war. Zu Lasten des Angeklagten war auch seine von nicht unerheblicher krimineller Energie getragene Vorgehensweise zu berücksichtigen.“

Unter dem Strich, so das Fazit des Strafrichters, sei im konkreten Fall eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen angemessen. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einem Monatslohn. Bei der Bemessung der Höhe des Tagessatzes legte der Richter anschließend monatliche Einkünfte des Verurteilten von mindestens 24.000 Euro zugrunde. Das ergab im Ergebnis eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen in Höhe von jeweils 800 Euro, insgesamt also 208.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 864 Ds 238 Js 223135/17).

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