Millionen-Schaden: Informatiker lieferte Software für Steuerbetrug bei Szene-Wirten im Saarland

Saarbrücken · Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe müssen sich seit gestern zwei Angeklagte vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

Der 45 Jahre alte Informatiker und der 75 Jahre alte Geschäftsmann sollen eine spezielle Software für Kassen in Gaststätten an die Betreiber von Szene-Lokalen in Saarbrücken und Saarlouis geliefert haben. Mit dieser Software sollen die Wirte gegenüber dem Fiskus über Jahre ihren Umsatz um etwa 15 bis 20 Prozent nach unten gerechnet und damit ihre Steuerlast deutlich vermindert haben. Nach Aussage eines Ermittlers könnte der gesamte Steuerschaden nebst Zinsen in der Größenordnung von bis zu zehn Millionen Euro liegen.Die beiden Gastronomen waren vor diesem Hintergrund im Dezember 2016 zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden (wir berichteten). Nun sitzen die Lieferanten der Betrugssoftware auf der Anklagebank. Der Informatiker aus Baden-Württemberg soll die Software für die Kassenmanipulationen programmiert haben. Sie wurde als zusätzliches Extra auf einem speziellen USB-Stick zusammen mit einer normalen Betriebssoftware für Registrierkassen angeboten. Den Vertrieb hat laut Anklageschrift der 75-Jährige Mitangeklagte aus dem Saarland übernommen. Angeblich sollen gut 30 bis 40 dieser USB-Sticks an verschiedene Wirte im Saarland und in Süddeutschland geliefert worden sein. Die entsprechenden Ermittlungen sind größtenteils noch nicht abgeschlossen. Lediglich in einem weiteren Fall wurde bislang eine weitere Anklage gegen den 75-Jährigen erhoben, wie der Oberstaatsanwalt gestern zum Prozessauftakt betonte. Es gehe hierbei um ein weiteres Lokal im Saarland und einen weiteren Steuerschaden von etwa 200 000 Euro.

Derzeit geht es vor dem Landgericht aber nur um die Lokale der beiden Saarbrücker Szenewirte. Die angeblichen Lieferanten von deren Software legten insoweit vor Gericht zum Prozessauftakt ein Geständnis ab. Aus prozessualen Gründen wird den beiden Angeklagte nicht der ganze mögliche Steuerschaden strafrechtlich zur Last gelegt sondern lediglich ein Teilbetrag. Und zwar die angeblich von 2010 bis 2015 nicht gezahlte Umsatzsteuer der betroffenen Szene-Lokale in Höhe von insgesamt rund 1,14 Millionen Euro. Das dient der Vereinfachung sowie Straffung des Strafverfahrens und wirkt sich bei der Verhängung einer möglichen Strafe nur wenig aus. Der Prozess wird fortgesetzt.

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