Mutter und Vater erschlagen: Sohn muss in die forensische Psychiatrie

Saarbrücken/Homburg · Nach dem gewaltsamen Tod seiner Eltern muss ein 28-Jähriger aus Homburg in die forensische Psychiatrie. Das Landgericht stufte den Mann, der Mutter und Vater mit einem Hammer erschlagen haben soll, als schuldunfähig und gemeingefährlich ein.

 Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (Symbolbild)Location:Duisburg

Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (Symbolbild)Location:Duisburg

Foto: Volker Hartmann (dpa)

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 28 Jahre alten Mann aus Homburg vom Vorwurf des zweifachen Totschlags freigesprochen. Nach Feststellung der Richter war der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung für sein Tun nicht verantwortlich, als er am Abend des 8. Dezember 2015 seine Eltern in der gemeinsamen Wohnung erschlagen hat. Gleichzeitig stufte das Gericht den Mann wegen seiner Erkrankung als gefährlich für die Allgemeinheit ein. Es ordnete dessen unbefristete Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter an.

Nach Feststellung der Richter gab es am Abend der Tat Streit zwischen Vater und Sohn beim Abendessen in der Küche der Wohnung. Dabei sprang der Vater vom Tisch auf. Die Situation eskalierte und verlagerte sich in den Flur zwischen Küche und Wohnzimmer. Was dann geschah, das bezeichneten die Strafrichter als "Gewaltexplosion" mit fürchterlichen Konsequenzen. Der Vater sei vom Sohn mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und niedergestreckt worden. Auf Knien und am Boden wurde er weiter angeriffen, mit Flaschen, vielleicht auch einem Hammer und zuletzt mit Fußtritten gegen den Kopf. Die entsetzte Mutter rief mehrfach den Vornamen ihres Mannes. Auch sie wurde im Flur angegriffen, ging ebenfalls zu Boden und wurde mit einem Messer und einem Hammer attackiert. Der 54 Jahre alte Vater und seine drei Jahre jüngere Ehefrau starben etwa einen Meter voneinander entfernt.

Nachbarn hatten den Lärm gehört und die Polizei gerufen. Als die Beamten eintrafen, öffnete ihnen der Sohn die Tür. Die Polizisten fanden sie beiden toten Eltern, legten dem Sohn Handfesseln an und fixierten ihn auf dem Boden der Küche. Dort stand das Abendessen - es gab Spaghetti Bolognese mit Salat - noch auf dem Tisch. Und der Angeklagte hatte offenbar Hunger. Er fragte die Polizisten, ob sie ihn füttern könnten. Außderdem erklärte er, dass er am Tod der Eltern unschuldig sei. Er habe die Leichen gefunden, als er nach Hause kam. In der Wohnung gibt es jedoch nach Feststellung des Gerichts keine Spuren, die auf einen anderen Täter hinweisen. Aber alles deutet auf den Angeklagten.

Warum es zu der Bluttat kam, ist unklar geblieben. Der 28-Jährige hat sich geweigert mit dem psychiatrischen Sachverständigen und den Richtern zu reden. Er sagte lediglich: "Ich bin unschuldig." Also mussten der Gutachter und das Gericht aus einer Vielzahl von einzelnen Indizien, Aussagen und Abläufen ein Bild vom möglichen psychischen Zustand des Angeklagten ableiten. Demach hat es in dem Leben des Mannes im Alter von etwa 18/19 Jahren einen Bruch gegeben. Er machte Ausbildungen nicht mehr zu Ende, griff wohl auch zu Drogen und ließ sich gehen. Das verschlimmerte sich über die Jahre immer mehr. Der junge, arbeitslose Mann wurde zum isolierten Sonderling - oft seltsam, manchmal auch aggressiv. Er lebte quasi in einer eigenen, anderen Welt. Der Vater wollte dabei nicht länger zusehen und ihn wohl zum Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung bewegen, die Mutter hielt offenbar dagegen. Aber beide wollten, dass ihr Sohn in psychiatrische Behandlung geht. Das wollte der 28-Jährige aber nicht. Hier könnte eine Ursache des Streites in der Küche liegen.

Aber warum eskalierte die Situation so schnell und so extrem? Antwort des Gutachters: Er wisse es nicht. Der Angeklagte habe dazu und zu den anderen Dingen ja nichts gesagt. Weder vor Gericht, noch bei ihm. Deshalb könne man nur versuchen, aus den äußeren Umständen der Tat Rückschlüsse auf den inneren Zustand des Mannes zur Tatzeit zu ziehen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die meisten Täter, die ihre Eltern umbringen, psychisch krank seien. Die gelte auch für Täter, die jemanden auf diese extreme Art und Weise töten. Beides spreche für einen Kontrollverlust bei der Tat und das Vorliegen einer akuten psychischem Störung zu diesem Zeitpunkt. Diese werde auch durch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat bestätigt. Der Angeklagte reagiere in vieler Hinsicht seltsam und zeige keinerlei Mitgefühl mit Blick auf den Tod von Vater und Mutter. Er lebe offenbar in einer anderen Welt, der Welt einer chronischen psychischen Erkrankung. Und in dieser Welt sei er gefährlich für seine nähere soziale Umgebung. Deshalb sei die Unterbringung des Mannes in der forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter unbedingt erforderlich.

<br /> Hier die Dokumentation zum Prozess

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