Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels Rentnerin (72) handelte mit Marihuana - Drogen im Keller deponiert

München · Weg mit den alten Vorurteilen: Die Generation der Hippies ist im Rentenalter. Und der Handel mit Haschisch oder Marihuana kommt in jeder Altersgruppe vor.

 Cannabis-Pflanzen, aus denen Marihuana hergestellt werden kann. Symbolfoto.

Cannabis-Pflanzen, aus denen Marihuana hergestellt werden kann. Symbolfoto.

Foto: dpa/ABIR SULTAN

Das Amtsgericht München hat eine 72 Jahre alte Rentnerin wegen unerlaubten Handel­s mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss die frühere Schneiderin 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Geständnis vor Gericht

Die Angeklagte hatte vor Gericht zugegeben, zwischen Juni 2016 und Juni 2017 in mindestens 24 Fällen in ihrer Wohnung in München Schwabing jeweils ein Gramm Marihuana zum Preis von 15 Euro verkauft zu haben. Sie selbst habe zuvor die Drogen jeweils für zehn Euro pro Gramm eingekauft.

Kunde der Seniorin wurde am Flughafen erwischt

Die Polizei war durch Zufall auf die Spur der älteren Dame geraten. Ein Beamter erzählte dazu, dass 2017 am Flughafen ein Mann festgenommen worden sei. Dieser Mann habe unter anderem zugegeben, von einer älteren Dame über ein Jahr lang ein- bis zweimal im Monat je ein Gramm Marihuana gekauft zu haben. Mit der von ihm angegebenen Handynummer und Adresse habe die Verdächtige ermittelt werden können.

Hausdurchsuchung in Wohnung und Keller

Bei der anschließenden Hausdurchsuchung im Juni 2017 wurde die Polizei fündig. In der Wohnung der Rentnerin wurden drei
Gramm Marihuana und Haschisch entdeckt, im Keller 261,19 Gramm Marihuana. Dazu sagte die Frau: Diese Drogen seien zu einem Drittel zum Verkauf und zu zwei Drittel zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Sie habe täglich etwa ein bis zwei Gramm Marihuana konsumiert, um damit ihre Appetitlosigkeit zu therapieren. Mit der Vernichtung der sichergestellten Drogen und des Verkaufszubehörs sei sie einverstanden.

Geständnis und Alter der Angeklagten wirken strafmildernd

Fazit der Vorsitzenden Richterin in der Urteilsbegründung: Es spreche zu Gunsten der Verurteilten „….dass sie geständig war, dass es sich bei dem Marihuana um eine so genannte weiche Droge handelt, die zum großen Teil sichergestellt werden konnte, und dass ein überwiegender Teil der Betäubungsmittel für den Eigenkonsum bestimmt war, um damit ihre Appetitlosigkeit und ständige Gewichtsabnahme zu therapieren.“ Außerdem sei die Angeklagte nicht vorbestraft. Und auch das hohe Alter der Angeklagten sei zu ihren Gunsten zu berücksichtigen.

Zu Lasten der Angeklagten sei jedoch die große Gesamtmenge des Betäubungsmittels zu berücksichtigen. Zu ihren Lasten wirke auch der „sehr lange Zeitraum von über einem Jahr, über den hinweg sie kontinuierlich eine regen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben hat.“ So weit das Amtsgericht. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 1120 Ls 364 Js 167016/17).

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