Post und Drogen im Knast Richter bestätigen Entlassung von Gefängnis-Mitarbeiter

Trier · Ein Gefängnis-Mitarbeiter aus Rheinland-Pfalz soll entlassen werden. Seine Vorgesetzten werfen ihm kumpelhaften Umgang mit den Gefangenen und massive Verstöße gegen Sicherheitsregeln vor.

 Blick in einen verschlossenen Gefängnisflur der JVA-Bayreuth. Symbolfoto.

Blick in einen verschlossenen Gefängnisflur der JVA-Bayreuth. Symbolfoto.

Foto: picture-alliance/ dpa/Marcus Führer

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Entlassung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Öffentlichen Dienst bestätigt. Die Richter sahen es nach Durchführung der mündlichen Verhandlung als erwiesen an, dass der Beamte einer ganze Reihe von schwerwiegenden Dienstvergehen verübt habe.

Schmuggeln von Drogen und Post im Gefängnis

Nach Feststellung der Richter habe der Mann, dessen Alter und Dienststelle nicht genannt werden, zwei Mal Rauschmittel unbestimmter Zusammensetzung von einem ehemaligen Gefangenen erhalten. Diese Drogen habe er ins Gefängnis gebracht und einem Inhaftierten übergeben. Außerdem habe er einen Brief aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) geschmuggelt, ständigen Mobilfunkkontakt zu einem ehemaligen Gefangenen gehalten und Nachrichten an einen Gefangenen überbracht. Zudem habe der Beamte sich „der stetigen Verletzung seiner Kontrollpflichten als Werkleiter schuldig gemacht“.

Richter sehen gravierende Pflichtverletzungen

Dazu die Richter: Mit seinem Verhalten habe der Beamte in äußerst schwerwiegender Weise gegen seine dienstlichen Kernpflichten verstoßen. Diese sehen vor, die Sicherheit und Ordnung des Justizvollzugs und die Ziele der Resozialisierung zu gewährleisten. Dazu gehöre auch, die Gefangenen zu einer Lebensweise ohne Suchtmittel zu erziehen und sie zu einem künftigen Leben ohne Straftaten zu führen. Vor diesem Hintergrund stelle bereits allein die Entgegennahme von Kräutermischungen und deren Transport in die JVA eine äußerst schwerwiegende Dienstverletzung dar.

Beamter wollte harmonisches Verhältnis zu den Gefangenen

Der Mann habe ein harmonisches Verhältnis zu den Gefangenen pflegen wollen. Er habe sich damit selbst in gravierender Weise zu einem dauerhaften und nicht mehr tragbaren Sicherheitsrisiko für den Strafvollzug gemacht. Mit seinem Verhalten habe er letztlich auch als Unterstützer des subkulturellen Milieus in der JVA fungiert. Sein Interesse habe vorwiegend einem kumpelhaften und distanzlosen Umgang zu ehemaligen und aktuellen Gefangenen gegolten, was seinen Dienstpflichten evident entgegenstehe.

Gefährliche Gegenstände und Leben ohne Regeln toleriert

Dies habe sich nicht zuletzt in seinem weiteren schwerwiegenden Fehlverhalten gezeigt, der mangelhaften Kontrolle von Werkbänken. Dazu die Richter: Hier habe der Beamte es sehenden Auges zugelassen, dass Gefangene persönliche, zum Teil gefährliche Gegenstände (Insulinspritzen, zu einem Werkzeug umgearbeitetes Besteck, Haarschneidemaschine, Tätowiermaschine, Medikamente) dort verwahrten und nutzten. Außerdem habe er zugelassen, dass die Inhaftierten ein Leben ohne Regeln führen konnten und durften.

Komplize der Gefangenen und Sicherheitsrisiko für die JVA

Durch die mangelhafte Kontrolle habe er sich zum Komplizen der Gefangenen und damit zu einem nicht mehr kontrollierbaren Sicherheitsrisiko für den Strafvollzug gemacht, so das Fazit des Gerichts. Ein dermaßen handelnder Beamte habe das Vertrauen in seine Integrität und die persönliche Zuverlässigkeit derart erschüttert, dass sein Beamtenverhältnis aufzulösen sei (Az.: 3 K 7558/17.TR).

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