Beihilfe zum Steuerbetrug So lief der Steuerbetrug mit Schummel-Software in Szene-Kneipen

Saarbrücken · Ein Informatiker soll die Betrugs-Software programmiert haben, mit der saarländische Kneipiers den Staat um Millionen geprellt haben. Das funktionierte jahrelang gut. Aber ein Zufall brachte alles ans Licht.

Wegen Beihilfe zum Steuerbetrug hat das Landgericht Saarbrücken einen 45 Jahre alten Informatiker aus Baden-Württemberg zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Nach Feststellung der Richter soll der Angeklagte eine spezielle „Korrektur-Software“ für Registrierkassen programmiert haben, mit deren Hilfe die Betreiber von Szene-Kneipen in Saarbrücken und Saarlouis zwischen 2010 und 2016 ihren Umsatz und damit ihre Steuerlast nach unten gerechnet haben. Die beiden Gastronomen waren deshalb Ende 2016 bereits zu jeweils drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden (wir berichteten).

Nach Erkenntnis der Ermittler könnte der Gesamtschaden nebst Zinsen für den Staat allein in diesem Tatkomplex – gegen weitere Wirte wird noch ermittelt – in der Größenordnung von bis zu zehn Millionen Euro liegen. Das Ganze soll bereits im Jahr 2006 angefangen haben. Der Angeklagte habe nach Abschluss seines Informatikstudiums in Baden-Württemberg eine Software-Firma betrieben, die Computerprogramme für Registrierkassen entwickelte und verkaufte. So sei er in Kontakt zu einem Geschäftsmann aus dem Saarland gekommen, der solche Kassen vertreibt. Dieser Mann ist heute 75 Jahre alt, saß mit auf Anklagebank des Landgerichts und wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Dieser Saarländer soll gewissermaßen der Auslöser für den groß angelegten Steuerbetrug gewesen sein. Er habe nämlich den Süddeutschen kontaktiert, sich nach entsprechender Software für Registrierkassen erkundigt und dabei betont, dass hierbei eine eigene „Korrektur-Funktion“ besonders wichtig sei. Daraufhin habe der Informatiker eine entsprechende Software entwickelt. Dabei sei beiden Angeklagten klar gewesen, dass mit dieser „Korrektur“ der Umsatz in dem jeweiligen Kassensystem nach unten manipuliert werden würde. Was wiederrum die Last an Steuern für die entsprechenden Wirte reduziert. Damit diese Manipulationsmöglichkeit bei Betriebsprüfungen nicht auffällt, wurde sie nicht direkt im Software-Programm der Kassen untergebracht. Das „Korrektur-Programm“ wurde auf einen USB-Stick übertragen, der nur während der Manipulation Kontakt zur Kasse hatte.

Der Saarländer soll die Kassen nebst Software dann 2006 an die Szene-Wirte im Saarland geliefert haben. Laut Aussage der Beteiligten lief der Steuerbetrug in den entsprechenden Lokalen dann regelmäßig nach dem gleichen Muster ab. Zunächst wurde vor Ort regulär abgerechnet und gebucht. Anschließend wurde ein Teil des Umsatzes in Bar aus der Kasse entnommen und in einen speziellen Tresor gebracht. Einmal im Monat kam dann einer der verantwortlichen Wirte mit dem USB-Stick und rechnete den Umsatz neu aus. Dabei wurde die alte Buchhaltung quasi durch die neue überschrieben. Nach Erkenntnis der Ermittler soll der jeweilige Umsatz so in einer Größenordnung von bis zu 15, vielleicht sogar 20 Prozent nach unten korrigiert worden sein.

Das System funktionierte offenbar über Jahre, ohne Spuren im Kassensystem zu hinterlassen. Auch der Fiskus fand zunächst nichts. Auf eine anonyme Anzeige hin hatten Betriebsprüfer sich die Lokale zwar im Jahr 2010 genau angesehen, aber nichts von den Unregelmäßigkeiten bemerkt. Erst bei einer Nachprüfung im Jahr 2016 wurden sie fündig – und das nach Aussage eines Ermittlers wohl durch Zufall. So fanden die Prüfer ungewöhnliche Belege, die sie sich nicht erklären konnten. Bei genauer Prüfung stellten sie dann fest, dass hier alte und neue (manipulierte) Umsätze durcheinander gingen.

Wie so etwas nach Jahren passierten konnte? Antwort des Ermittlers: Ein technisches Probleme. Offenbar war der elektronische Speicher des Kassensystems so voll, dass er die „Korrekturen“ nicht mehr komplett abwickeln konnte. Nach diesem Fund war der Rest relativ einfach. Aus den Wareneingängen und sonstigen Kosten der Lokale rekonstruierte der Fiskus den mutmaßlichen Umsatz der Kneipen und errechnete allein für die Zeit zwischen 2010 und 2016 einen möglichen Steuerschaden von insgesamt bis zu 3,1 Millionen Euro. Darin enthalten sind Umsatz-, Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommenssteuer. Vor Gericht ging es insoweit lediglich um Teilbeträge. Das wird dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gerecht und dient der Vereinfachung des Strafverfahrens. Auf die Höhe der jeweiligen Strafen wirkt es sich dagegen nur wenig aus.

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