Strafprozess gegen Ex-OB von Homburg Arbeit ohne Lohn als Dankeschön für den Oberbürgermeister?

Saarbrücken/Homburg · Am vierten Tag im Untreue-Prozess gegen Karlheinz Schöner haben mehrere Zeugen aus einem Bautrupp den früheren Oberbürgermeister von Homburg belastet.

 Eine Figur der Justitia in goldenem Farbton. Symbolfoto.

Eine Figur der Justitia in goldenem Farbton. Symbolfoto.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Mehrere Mitarbeiter eines kommunalen Bautrupps haben vor dem Landgericht Saarbrücken den früheren Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg, Karlheinz Schöner, belastet. Sie berichteten davon, dass sie an einem Freitag nach Feierabend mit ihrem Vorarbeiter zu einem Privathaus des CDU-Politikers gefahren seien und dort einen alten Wintergarten abgebaut hätten. Das Ganze habe etwa vier Stunden gedauert und sei unentgeltlich passiert. Es sei ein „Dankeschön für Schöner“ gewesen, weil der ihnen ihre Jobs besorgt habe. Auch Hecken/Grünschnitt hat der Trupp auf dem Gelände nach eigener Aussage an einem anderen Tag abgeholt. Dabei sei ihr Transporter im Schlamm stecken geblieben. Deshalb könnten sie sich daran noch so gut erinnern.

Die Richter und Schöffen des Landgerichts hörten bei diesen Aussagen am vierten Prozesstag im Fall Schöner interessiert zu. Denn der Sachverhalt „Wintergarten und Grünschnitt“ ist zwar eigentlich nicht Gegenstand des aktuellen Untreue-Prozesses gegen den früheren Oberbürgermeister. Er könnte aber am Ende des Verfahrens durchaus für das verhängte Strafmaß von Bedeutung werden. Konkret geht es derzeit vor der Wirtschaftstrafkammer um drei verschiedene Komplexe aus der Amtszeit des Angeklagten. Sie betreffen eine digitale Musikanlage für rund 12.500 Euro, die vor dem Ausscheiden des Rathauschefs im September 2014 von Spendengeldern gekauft worden war. Sie landete anschließend im Probenkeller der Musikband, in der Schöner Schlagzeug spielte. Dort wurde sie 2016 von der Polizei sichergestellt. Die beiden anderen Tatkomplexe betreffen Arbeiten an einem Gartengrundstück und einem Privathaus Schöners, die angeblich über öffentliche Kassen abgerechnet wurden. Der Angeklagte weist sämtliche Vorwürfe zurück.

Aus Sicht der Richter sind die drei Teile der Anklage offenbar von unterschiedlichem Gewicht. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung gab es zur Vorbereitung des Prozesses ein Rechtsgespräch zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Dabei machte das Gericht deutlich, wie es nach Aktenlage die Anklagevorwürfe mit Blick auf Beweisbarkeit und mögliches Strafmaß sieht. Vorläufiges Ergebnis damals nach Aussage des Vorsitzenden Richters in der mündlichen Verhandlung: Der Tatkomplex mit der Musikanlage wiege am Schwersten. Insoweit könnte man sich vorstellen, für diesen Komplex bei einem Geständnis des Angeklagten eine Strafe von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung nebst einer fünfstelligen Geldstrafe zu verhängen. Im Anschluss daran könnten die beiden übrigen Punkte der Anklage eingestellt werden. Die Verteidigung ging diesen Weg zur Verkürzung des Strafprozesses nicht mit. Grund: Bei einer Verurteilung müsse der Angeklagte eine Kürzung oder gar den Verlust seiner Altersbezüge befürchten.

Vor diesem Hintergrund muss das Gericht nun alle drei Sachverhalte Stück für Stück im Detail abarbeiten. Nachdem es hierbei an den ersten drei Prozesstagen in erster Linie um die Digitalanlage ging, standen am Montag hauptsächlich die Arbeiten im Garten des Anwesens von Schöner auf dem Plan. Dort soll laut Anklage ein Arbeitertrupp der kommunalen AQuiS rund eine Woche während der regulären Arbeitszeit tätig gewesen sein. Aus Sicht Schöners ging es dabei um die Beseitigung von Schäden, die AQuiS-Mitarbeiter bei Baumfällarbeiten außerhalb seines Grundstücks durch herab fallende Äste an einem Schuppen und einem Zaun verursacht haben sollen. Deshalb habe die AQuiS die Kosten tragen müssen, so der Ex-Oberbürgermeister.

Die gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft für Arbeit und Qualifizierung des Saar-Pfalz-Kreises dient der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Sie hatte damals einen Arbeitstrupp unter Leitung eines deutschen Vorarbeiters. Der Trupp bestand aus fünf Männern zwischen Mitte 40 und Mitte 50 mit großteils ausländischen Wurzeln. Die Männer wurden am vierten Prozesstag als Zeugen gehört. Sie bestätigten die Arbeiten im Garten des Angeklagten. Ein Wellblechdach eines Schuppens sei repariert, ein Zaun gesetzt, Bodensteine gelegt und Holz gestapelt worden. Sie hätten das gemacht, was ihr Vorarbeiter Ihnen auftrug. Das Ganze sei regulär während der Arbeitszeit für die AQuiS passiert. Aber auch außerhalb dieser Arbeitszeit sei man aktiv geworden, so die Zeugen. Ihr Vorarbeiter habe sie nicht nur einmal zu Schöner geschickt. So habe er an einem Freitag nach Feierabend um 13 Uhr zu ihnen gesagt, sie müssten helfen. Als „Dankeschön für Schöner“ müssten sie an einem seiner Häuser den alten Wintergarten abbauen. Das hätten die Arbeiter dann auch gerne und unentgeltlich getan. Als „Danke“ für ihre Arbeitsstellen. Denn: „Wir helfen uns immer gegenseitig.“ Und: „Der Ex-OB hat uns die Stellen besorgt. .... Da kann man auch nach der Arbeit was für ihn machen.“

Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. Dann sollen unter anderen der damalige Vorarbeiter der AQuiS sowie der Nachfolger des Angeklagten im Amt des Oberbürgermeisters als Zeugen gehört werden.

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