Urteil in Strafprozess Totschlag am Saarufer: Junger Mann muss sieben Jahre in Haft

Saarbrücken · Nach dem gewaltsamen Tod eines 16-Jährigen muss ein junger Saarländer ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte sein Gegenüber bei einem Streit am Saarufer niedergeschlagen und den Bewusstlosen in den Fluss geworfen. Der 16-Jährige ging sofort unter.

 Eine Aufnahme aus dem April, als das Opfer aus der Saar geborgen wurde.

Eine Aufnahme aus dem April, als das Opfer aus der Saar geborgen wurde.

Foto: Matthias Zimmermann

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 18 Jahre alten Deutschen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zur Begründung hieß es: Der Angeklagte habe Ende April 2018 einen 16-Jährigen am Saarufer in der Landeshauptstadt niedergeschlagen. Der Jugendliche mit pakistanischen Wurzeln sei zu Boden und entweder in Folge des Schlages oder durch den Aufprall bewusstlos geworden. Daraufhin habe der Angeklagte sich über ihn gestellt, sein Opfer gepackt, leicht angehoben und mit dem Oberkörper auf den Boden geschlagen. Zuletzt habe er den Bewusstlosen vom asphaltierten Weg über den Grünstreifen an den Fluss gezerrt und ins Wasser geworfen. Dabei habe er nach Aussage eines Zeugen gesagt: „Scheiß Araber.“ Der 16-jährige Hassan ging sofort unter. Er konnte erst 30 Minuten später von Rettungskräften geborgen werden und starb wenige Stunden später im Krankenhaus.

Der 16-Jährige trieb eine halbe Stunde in der Saar

Mehrere Passanten und Zeugen in angrenzenden Bürogebäuden hatten den Vorfall am tagsüber belebten Saarufer beobachtet. Einige von ihnen versuchten, Hassan aus der Saar zu retten – vergebens. Andere riefen die Polizei. Wieder andere hielten den Angeklagten bis zu Eintreffen der Beamten fest. Anschließend erzählte der 18-Jährige den Polizisten, dass er sich nur gewehrt habe. Der andere habe ihn bestehlen wollen. Und bei der Auseinandersetzung sei der Jugendliche ins Wasser gefallen.

Ähnlich äußerte sich der 18-Jährige auch nach seiner Festnahme in einem Brief aus der Untersuchungshaft an seine Mutter. Daraus zitierte der Vorsitzende unter anderem folgende Sätze: „Ich kann das nicht glauben, dass ich hier sitze. … Ich habe mich nur gewehrt. …. Und er ist ertrunken. …. Weil er nicht schwimmen kann … Weil seine Eltern nie mit ihm in einem Schwimmbad waren. …“

Der Angeklagte äußerte sich nicht zur Tat

Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers nicht mehr zu dem Vorfall. Daraufhin rekonstruierten die Richter mit Hilfe zahlreicher Zeugen an vier Prozesstagen den Lebenslauf des jungen Mannes und den Gang der Ereignisse am Tattag. Anschließend werteten sie die frühere Aussage des 18-Jährigen zu dem angeblichen Diebstahlversuch durch Hassan als klare Schutzbehauptung. Das Ganze sei ganz anders gewesen als vom Angeklagten geschildert: Am Tattag sei der 18-Jährige, der nach seinem Hauptschulabschluss auf Stellensuche war und seit einiger Zeit täglich Haschisch rauchte, mit zwei Freunden unterwegs gewesen. Am Saarufer hätten die drei einen Bekannten getroffen, der von dem jungen Hassan begleitet wurde. Der Bekannte und das Trio hätten zusammen Haschisch rauchen wollen. Aber der Bekannte habe die Drogen genommen und für sich behalten wollen. Daraufhin habe es Streit gegeben. Hassan habe versucht zu schlichten. Ohne Erfolg.

Das Opfer wollte einen Streit schlichten

Stattdessen seien Hassan und der spätere Angeklagte aneinandergeraten. Beide hatten mit dem ursprünglichen Streit um die Drogen nach Feststellung der Richter nichts zu tun. Am Ende dieses sinnlosen Streites ohne ersichtlichen Grund habe Hassan erkennbar bewusstlos, bewegungslos und wehrlos auf dem Boden gelegen. Dann habe der Angeklagte ihn gepackt und „mehrere Meter Wegstrecke“ über den Boden gezogen. Die Spuren davon habe man später an den Fersen der Schuhe von Hassan sehen können. Und dann habe der Angeklagte Hassan ins Wasser geworfen. Dabei habe der 18-Jährige den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen. Das gelte unabhängig davon, ob jemand schwimmen kann oder nicht. Bewusstlose Menschen können nämlich nicht schwimmen. Die Folge in den Worten des Vorsitzenden Richters an den Angeklagten: „Hassan ist ertrunken. Weil Sie ihn bewusstlos geschlagen und in die Saar geworfen haben.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort