Überfall auf Taxifahrer in Neunkirchen: Einer der Täter schwärmt vom Krieg in Syrien

Saarbrücken/Neunkirchen · Das Landgericht hat zwei 18 und 21 Jahre alte Saarländer nach einer Serie von Frust- und Aggressionstaten zu Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen schwärmte vor Gericht vom Krieg in Syrien. Da sei was los, da wolle er hin.

 Die Strafprozessordnung liegt vor dem Prozessbeginn im Landgericht auf dem Tisch. (Symbolbild)

Die Strafprozessordnung liegt vor dem Prozessbeginn im Landgericht auf dem Tisch. (Symbolbild)

Foto: Patrick Seeger, dpa

Nach dem Überfall auf einen Taxifahrer und weiteren Straftaten hat das Landgericht Saarbrücken zwei 18 und 21 Jahre alte Saarländer zu Haftstrafen von insgesamt drei beziehungsweise vier Jahren verurteilt. Die bereits vorbestraften jungen Männer hatten zuvor eine ganze Serie von Straftaten während einer Zechtour in der Nacht des 30. April 2016 gestanden, die sie teil alleine, teils zu zweit in Neunkirchen verübt hatten. Demnach begann das Ganze gegen 1.17 Uhr bei einem Gerangel mit der Polizei. Dann gab es Streit mit einem Türsteher nebst Tritt in eine fremde Autotür. Es folgten der gemeinsame Überfall auf den Taxifahrer und schließlich ein versuchter Autodiebstahl gegen fünf Uhr in der Früh. Danach wurden die damals stark alkoholisierten und deshalb als vermindert schuldfähig eingestuften jungen Deutschen festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.

Warum sie sich in jener Nacht so aufführten, das konnten die Angeklagten nicht erklären. Ursache war wohl eine Mischung aus Langeweile, zu viel Alkohol und zu wenig Selbstkontrolle in Verbindung mit der jeweiligen Persönlichkeit der beiden jungen Männer. Besonders deutlich wurde dies bei dem 18 Jahre alten Heranwachsenden. Der hatte vor Gericht gesagt: "Wenn ich Alkohol trinke, werde ich aggressiv. Dann will ich Streit." So sei es wohl auch bei dem Taifahrer gewesen. Eigentlich hätten sie nur vorgehabt, aus dem Auto zu springen und in zwei Richtungen wegzulaufen, sobald das Taxi anhält. Dann hielt das Taxi an. Und plötzlich habe der ältere Angeklagte auf den Taxifahrer eingeschlagen. Warum? Antwort des 21-Jährigen: "Keine Ahnung. Ich kann nicht verstehen, warum wir den Taxifahrer ausgeraubt haben." Und auch der jüngere Angeklagte wusste nicht, warum er bei den Schlägen seines Kollegen plötzlich mitgemacht und ebenfalls zugeschlagen habe. Dazu der 18-Jährige: "Er fängt an zu schlagen. Da habe ich halt mitgemacht." Dann hätten sie die Geldtasche des Taxifahrers genommen und seien weggelaufen. Obwohl sie doch eigenes Geld dabei hatten.

Der Verteidiger des jungen Mannes sprach insoweit von "einer verheerenden Nacht." Eine der Ursachen dafür sei sicherlich die schlimme Kindheit und Jugend des 18-Jährigen. Seit dem zweiten oder dritten Lebensjahr sei der Junge ständig in irgendwelchen Maßnahmen und Einrichtungen der staatlichen Jugendhilfe gewesen. Er habe nie die Nestwärme einer richtigen, fürsorglichen Familie kennen gelernt. Er habe nie an Hand von Vorbildern gesehen, wie man sich richtig verhält. Also wolle er cool sein, prahle herum und orientiere sich an falschen Vorbildern. Das Ganze sei "ein typischer Fall von schlimmer Kindheit".

Die psychiatrische Sachverständige und die Jugendgerichtshilfe bescheinigten dem 18-Jährigen einen "extrem asozialen Lebensstil" mit einer gewissen Affinität zu Gewalt. Sämtliche Maßnahmen der Jugendhilfe hätten nichts genutzt. Sobald der Junge übers Wochenende bei seiner leiblichen Familie gewesen sei, habe er sich wieder an deren Lebensstil orientiert. Und der Jugendhilfe etwas vorgemacht. Oder mit den Worten des jungen Mannes: Dem Sozialarbeiter "habe ich erzählt, was er hören wollte." Dann sei es gut gewesen. Und auf Frage des Gerichts, ob er wirklich geäußert habe, dass er in ein Terrorcamp in Syrien wolle: "Ich will nach Syrien in die Armee. In die Fremdenlegion. Dort geht es ab, dort sind sie alle. Die Russen, die Türken, die Kurden, der IS. Aber nicht, dass ich das gutheiße, was der IS macht."

Fazit des Vorsitzenden Richters in der Urteilsbegründung: Das Gericht glaube zwar nicht, dass der junge Mann nach seiner Haftentlassung sofort ins Flugzeug steige, um sich dem IS anzuschließen. Das Ganze sei wohl eher Prahlerei. Aber solche Äußerungen in Zusammenhang mit der Brutalität jener Nacht und dem sonstigen Verhalten des Heranwachsenden "machen einen schon nachdenklich". Deshalb sei eine Jugendstrafe von drei Jahren erforderlich, in denen der junge Mann sich neu orientieren könne. Motto: "Sie haben einen Schulabschluss. Sie sind sprachlich nicht unbegabt. Und sie sind jetzt 18 Jahre alt, also volljährig. Es wird Zeit, dass Sie lernen, Ihr Leben eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen."

Über die einzelnen Taten und den Prozessauftakt haben wir hier berichtet: Jung und aggressiv: Gewaltausbrüche in Neunkirchen beschäftigen Strafgericht 

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