Fahrlässige Körperverletzung Unglück auf Bostalsee: Bootsführer soll 4500 Euro Geldstrafe zahlen

Nohfelden/Saarbrücken · Nach dem Bootsunglück mit zahlreichen Verletzten auf dem Bostalsee hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen. Sie wertet das Ganze als fahrlässige Körperverletzung durch Überladung des Bootes.

 Helfer im Einsatz vor dem gekenterten Boot auf dem Bostalsee.

Helfer im Einsatz vor dem gekenterten Boot auf dem Bostalsee.

Foto: dpa/Brandon Lee Posse

Wegen fahrlässiger Körperverletzung in 20 Fällen soll ein 46 Jahre alter Saarländer nach dem schweren Bootsunglück vom 21. Mai 2018 auf dem Bostalsee eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat beim zuständigen Amtsgericht in Ottweiler den Erlass eines entsprechenden Strafbefehls gegen den Schiffsführer des damals gekenterten Katamarans beantragt. Das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Ruderführer des Bootes soll gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Das erklärte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung.

Das Unglück auf dem beliebten Stausee bei Nohfelden im Nordsaarland hatte sich am Pfingstmontag vergangenen Jahres gegen 16 Uhr ereignet. Damals kippte ein voll besetztes Ausflugsboot in der Nähe des Ufers um. Alle Passagiere fielen von Bord des Katamarans. Passanten eilten zu Hilfe und innerhalb kurzes Zeit waren die Rettungskräfte mit 91 Helfern im Einsatz. Laut Feuerwehr ging es dabei um Menschenleben, obwohl das Wasser an der Unfallstelle nur etwa zwei Meter tief ist. Denn unter den Opfern waren auch Kleinkinder. Die Bergung in dem kalten Wasser war schwierig. Insgesamt 36 Personen wurden laut Polizei verletzt - Passagiere und Helfer. Vier Frauen und Männer mussten stationär behandelt werden. Das Boot wurde geborgen und von der Polizei sichergestellt.

Die anschließenden Ermittlungen zur Ursache des Unglücks sind jetzt abgeschlossen. Danach war der Katamaran an jenem Pfingstmontag massiv überladen, weshalb er beim Ablegen an der Haltestelle Center Park gekentert sei. Die Ermittlungen richteten sich gegen den 46-jährigen Bootsführer und den 65-Jährigen Ruderführer. Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, dass er an jenem Tag gegen Entgelt Rundfahrten auf dem Stausee angeboten habe. Der 65-Jährige sei dabei erstmals und probeweise als Rudergänger eingesetzt worden. Obwohl der Katamaran nur zum Transport von maximal 12 Personen inklusive Besatzung zugelassen gewesen sei, sollen die Beschuldigten 35 Fahrgäste an Bord gelassen haben. Diese seien beim Kentern des Katamarans alle ins Wasser gefallen, wobei 20 der Fahrgäste verletzt worden seien.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der verantwortliche Schiffsführer damit wegen fahrlässiger Körperverletzung in 20 Fällen strafbar gemacht. Deshalb soll der 46-Jährige eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 4500 Euro zahlen. Hierbei entsprechen 30 Tagessätze dem Nettoeinkommen des Mannes in einem Monat. In Hinblick auf den 65-jährigen Rudergänger will die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts gegen Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro einstellen. Das Amtsgericht habe seine Zustimmung hierzu bereits erteilt. Auch der Verteidiger des Mannes habe sein Einverständnis signalisiert. Deshalb sei mit einer Einstellung des Verfahrens im Fall des Rudergängers zu rechnen, so die Staatsanwaltschaft. Hintergrund für die unterschiedliche Behandlung von Bootsführer und Rudergänger seien die bei beiden Männern unterschiedlich zu beurteilenden Verantwortlichkeiten und Tatbeiträge.

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