Untreue-Prozess gegen Ex-Rathauschef Homburger OB belastet seinen Vorgänger

Homburg/Saarbrücken · Endspurt im Untreue-Prozess gegen den Ex-Oberbürgermeister von Homburg. Droht eine Verurteilung?

 Zwei Paragrafen an der Eingangstür eines Gerichtsgebäudes.

Zwei Paragrafen an der Eingangstür eines Gerichtsgebäudes.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner, haben Zeugen den CDU-Politiker, der sämtliche Vorwürfe zurückweist, erneut belastet. Unter den Zeugen waren der amtierende Rathauschef von Homburg, Rüdiger Schneidewind (SPD), sowie der frühere Arbeitsanleiter eines Bautrupps der kommunalen AQuiS (Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung im Saarpfalz-Kreis).

Es ging unter anderem um eine digitale Musikanlage für fast 12 500 Euro. Sie war im September 2014 über Spendengelder gekauft worden und wurde zwei Jahre später von der Polizei im Probenraum einer Rockband sichergestellt, in der Schöner damals Schlagzeug spielte.  Besagte Musikanlage mit einem digitalen Mischpult, zehn Mikrofonen und mehreren Boxen war in den  Monaten zuvor vergebens von Mitarbeitern der Stadt Homburg in städtischen Einrichtungen gesucht worden. Das berichtete der amtierende Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind.

 Karlheinz Schöner, ehemaliger Oberbürgermeister von Homburg

Karlheinz Schöner, ehemaliger Oberbürgermeister von Homburg

Foto: Wille

Er hat den Posten zum 1. Oktober 2014 von Schöner übernommen. Im Jahr 2015 habe ihn die Leiterin der Musikschule informiert, dass Geld aus Spenden für die musikalische Früherziehung in Kindergärten für eine Musikanlage abgerufen worden sei. Die Anlage sei aber nicht da. Darauf habe man bei Schöner nachgefragt, weil der unmittelbar vor seinem Ausscheiden die Zahlungen veranlasst habe. Der CDU-Politiker habe aber betont, dass er nicht wisse, wo die Anlage sei.  Erst Monate später habe er einen Hinweis auf den Probenraum der Band gegeben, so Oberbürgermeister Schneidewind.

Er muss sich derzeit vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts ebenfalls wegen Verdachts der Untreue verantworten. Weil er Ende 2015 unter Verstoß gegen das Vergaberecht eine Düsseldorfer Detektei mit der Überwachung städtischer Mitarbeiter beauftragt haben soll, die angeblich während der Arbeitszeit private Arbeiten bei Dritten abwickelten.

Die Überwachung brachte eher wenig und kostete mehr als 100 000 Euro. Dazu Schneidewind als Zeuge: Im Rahmen dieses Auftrags, „den ich heute nicht mehr erteilen würde“, sei auch ein früherer Arbeitsanleiter eines kommunalen Bautrupps beobachtet worden. Der habe nichts von aktuellen Vorfällen gewusst. Er habe aber von Arbeiten seines Trupps in der Amtszeit Schöners berichtet.

Vor Gericht erzählte der mittlerweile pensionierte Arbeiter, dass sein Trupp damals hinter dem Haus Schöners Bäume gefällt habe. Dabei sei eine Baumkrone im Garten auf einen Schuppen gefallen – den habe der Trupp repariert. Ein Zaun sei eingedrückt worden – den habe man repariert. Dann hätten da noch Elemente nebst Baumaterial für einen Drahtzaun gelegen. Den habe man auf Bitten Schöners aufgebaut. Das sei schnell gemacht gewesen, etwa 15 Stunden Arbeit.  Kein großer Akt, wenn man schon mal da war. Bezahlt habe Schöner dafür nichts. Man habe sich halt gegenseitig geholfen.

Im Anschluss an diese Aussagen zog der Vorsitzende Richter ein Zwischenfazit: Demnach dürfte der Sachverhalt zu dem Garten und der Digitalanlage weitgehend geklärt sein. Offen sei ein dritter Anklagekomplex gegen Schöner und einen mitangeklagten Bauunternehmer. Sie sollen Arbeiten an einem Haus des ehemaligen Oberbürgermeisters über die Stadt abgerechnet haben. Dieses Verfahren könnte aber eventuell mit Blick auf die beiden geklärten Anklagepunkte wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Vielleicht schon heute, am sechsten Tag im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister.

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