Strafprozess gegen Kommunalpolitiker Ex-Rathauschef von Homburg wegen Untreue und Korruption verurteilt

Homburg/Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat den früheren Oberbürgermeister von Homburg, Karlheinz Schöner (CDU), wegen Untreue und Vorteilsannahme zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

 Der frühere Oberbürgermeister Karlheinz Schöner auf der Anklagebank des Landgerichts.

Der frühere Oberbürgermeister Karlheinz Schöner auf der Anklagebank des Landgerichts.

Foto: BeckerBredel

Am Ende ging es im Untreue-Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Homburg vor dem Landgericht Saarbrücken relativ schnell. Über sieben lange Prozesstage mit mehr als 30 Zeugen hatte der 67 Jahre alte CDU-Politiker Karlheinz Schöner zunächst sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Dann machte er am achten Sitzungstag eine Kehrtwende und legte ein Geständnis ab. Er räumte ein, dass er 12.465,87 Euro aus dem städtischen Haushalt zweckwidrig zum Kauf einer digitalen Soundanlage benutzt habe. Und er bestätigte die Aussage von Zeugen, wonach kommunale Arbeiter in ihrer Arbeitszeit als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit in seinem privaten Garten einen Zaun gesetzt, eine Bank repariert, den Rasen gemäht und Holz aufgeschichtet haben. Getreu diesem Geständnis und dem anschließend zwischen den Beteiligten verabredeten Strafmaß wurde Schöner nun am neunten Tag seines Strafprozesses wegen Untreue und Vorteilsannahme zu 15 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Politiker 5000 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen und der Stadt Homburg die veruntreuten 12.465,87 Euro ersetzen.

Damit blieb das Gericht knapp unter der Strafe von 17 Monaten Gefängnis auf Bewährung, die der Staatsanwalt kurz zuvor beantragt hatte. Schöner habe die Grenzen zwischen Gemeinnutz und Eigennutz nicht eingehalten, hatte der Jurist betont. Der Angeklagte habe gemeinnützige Mittel für eigene Zwecke eingesetzt. Das gelte mit Blick auf die Arbeitskraft der kommunalen Arbeiter. Und es gelte mit Blick auf die unter anderem für die musikalische Früherziehung gedachten Spendengelder, die Schöner zum Kauf der Soundanlage benutzt habe, die von der Polizei im Probenraum der Musikband gefunden wurde, in der Schöner damals Schlagzeug spielte. Mit diesem Geld - so der Staatsanwalt - hätte man ein Jahr lang in sieben Kindergärten musikalische Früherziehung anbieten können.

„Es war nicht alles schlecht“, konterte der Verteidiger des Angeklagten. Er betonte, dass sein Mandant ein langes Leben ohne Straftaten und mit hohem sozialen Engagement geführt habe. Dies zeige bereits die Höhe der genannten Spendengelder, die aus Anlass des Empfanges zum 60. Geburtstag damaligen Oberbürgermeisters für die musikalische Früherziehung gesammelt wurden. Im Umgang damit und mit Blick auf die Gartenarbeiten habe Schöner Fehler gemacht. Dafür müsse er nun die Verantwortung tragen. Es sei ein hoher Preis. Auch für die Familie. Zumal dem Angeklagten im Anschluss an die strafrechtliche Verurteilung gemäß Beamtenrecht ein Verlust von mindestens einem Teil seiner Versorgungsbezüge drohe.

Der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer griff anschließend diese allgemeinen Gedanken von Staatsanwalt und Verteidiger auf. Er betonte, dass es nicht Aufgabe der Justiz sei, das ganze Leben einer Person zu bewerten und darüber zu moralisieren. Es gehe darum, einzelne Sachverhalte zu beurteilen und den staatlichen Strafanspruch umzusetzen. Hier könne man dann nicht sagen: Es war nicht alles schlecht, deshalb ist die Sache hier nicht so schlimm. So funktioniere Strafrecht nicht. Wenn beispielsweise ein Polizist 100 vorbildliche Festnahmen aufzuweisen habe und irgendwann einen Beschuldigten einfach laufen lasse, dann müsse er dafür gerade stehen. Und es heiße nicht: Des eine Mal war doch nicht so schlimm und zählt nicht.

Im konkreten Fall, so der Vorsitzende, habe sich der Angeklagte mit Blick auf die Gartenarbeiten auf seinem Privatgrundstück wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht und seine Amtsstellung ausgenutzt. Damit habe er die betroffenen Arbeiter in eine schwierige Position gebracht. Was hätten die Männer aus einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme des zweiten Arbeitsmarktes denn tun sollen, außer die Arbeiten zu übernehmen? Hätten sie sagen sollen, dass sie nur zur Denkmalpflege eingesetzt werden dürfen? Das sei wohl nicht zu erwarten gewesen. Zumal die Arbeiter nach eigener Aussage aus Dankbarkeit dafür handelten, dass Schöner ihnen bei Problemen immer schnell und unbürokratisch geholfen habe. Motto: Es war nicht alles schlecht.

Damit zu dem aus Sicht der Richter schwersten Vorwurf der Anklage, der Untreue mit Blick auf die Spendengelder: Hier gehe es um keine Kleinigkeit. Sondern um rund 12.500 Euro. Das entspreche dem Jahresgehalt eines der Arbeiter aus dem Garten. Dieses Geld - so der Vorsitzende - habe der Angeklagte zweckwidrig ausgegeben. Er habe unmittelbar vor dem Ende seiner Amtszeit im September 2014 im Alleingang gehandelt, die Geräte heimlich bestellt, die Rechnung in drei Einzelrechnungen auf verschiedene Haushaltstitel aufgespalten, die Anlage abholen und abstellen lassen. Exakt 703 Tage später sei die Anlage von Ermittlern gefunden und sichergestellt worden. Damit - so das Fazit der Richter - habe der Angeklagte seine damalige Verfügungsbefugnis über städtische Gelder missbraucht. Das sei Untreue. Ein Delikt, für das im Regelfall Amtsträger von Gesetzes wegen härter bestraft werden müssen als andere. Während bei normalen Bürger eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich wäre, müssen Amtsträger mit einer Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren rechnen. Zum Grund für diesen höheren Strafrahmen sagte der Vorsitzende Richter: Die Allgemeinheit müsse darauf vertrauen können, dass der Öffentliche Dienst die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß übernimmt. Deshalb sei es zwingend erforderlich, dass jemand hart bestraft wird, der dieses Vertrauen verletzt hat.

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