Beamter erleidet einen Schock beim Brief-Lesen: Ein Dienstunfall?

Aachen · Mit geschriebenen Worten kann man andere Menschen so richtig fertig machen. Das gilt auch im Beruf. Aber wie schlimm ist die Lektüre eines entsprechenden Briefes? Kann sie so schwer wirken, wie ein Dienstunfall?

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Beamter keinen Dienstunfall erleidet, wenn er beim Lesen eines Briefes einen Schock erlebt. Gemäß dem vom Rechtsportal Juris veröffentlichten Urteil gilt dies auch dann, wenn der Staatsdiener nach eigener Aussage durch ein Schreiben, in dem er und Kollegen vom Personalrat eingeschätzt und kritisiert werden, eine posttraumatische Belastungsstörung erleidet (Az.: 1 K 1161/13).

Der Beamte hatte geltend gemacht, er sei nach Lesen eines Schreibens des Personalrats, das sich in seiner Personalakte befunden habe, so bestürzt gewesen, dass er sich in psychiatrische Behandlung begeben habe. Sein Psychiater habe unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. In dem Schreiben, das an die vorgesetzte Dienststelle gerichtet war, hatte der Personalrat seine Einschätzung dargelegt, dass Quereinsteiger - hierzu zählt auch der Kläger - nicht zur Motivation der Arbeitskollegen beitrügen, die bereits seit Jahren in dem fraglichen Bereich gute Arbeit leisten und auf ihre Beförderung warten.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage des Beamten abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist zwar eine Verärgerung des Klägers nachvollziehbar. Das Schreiben enthalte aber nur eine allgemeine Einschätzung und habe keinen beleidigenden Inhalt. Es sei daher evident nicht dazu geeignet gewesen, eine psychische Erkrankung hervorzurufen. Außerdem sei der Beamte bereits vorher über Existenz und Inhalt des Schreibens informiert worden. Ein schockartiges Erleben durch das eigene Lesen - wie vom Kläger geltend gemacht - sei schon wegen dieser Vorwarnung ausgeschlossen, so die Richter. Gegen deren Urteil kann der Kläger die Zulassung der Berufung beantragen.

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