Bücher in der Uni-Bibliothek ausgeliehen Professorin überschreitet Leihfrist für Bücher und muss 2250 Euro zahlen

Düsseldorf · Gleiche Regeln für Studierende und Professoren: Wer an der Uni ein Buch ausleiht, muss es rechtzeitig zurückgeben oder die Leihfrist verlängern. Sonst kann es teuer werden.

 Bücher in den Regalen einer Universitätsbibliothek.

Bücher in den Regalen einer Universitätsbibliothek.

Foto: dpa/Maja Hitij

Eine Hochschul-Professorin muss wegen Überschreitung der Leihfrist von Büchern insgesamt 2.250 Euro Gebühren an die Hochschulbibliothek zahlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den entsprechenden Gebührenbescheid bestätigt. Die Klage der Hochschullehrerin gegen den Bescheid wurde abgewiesen.

Leihfrist bei 50 Büchern um mehr als 30 Tage überschritten

Die Professorin hatte zu Forschungszwecken 50 Bücher aus der Bibliothek der Hochschule Niederrhein ausgeliehen und diese erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben. Die Hochschulbibliothek verlangte daraufhin die Zahlung von Gebühren in Höhe von 2.250 Euro. Hiergegen bestehen nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken. Das gelte auch mit Blick auf die im Grundgesetz besonders geschützte Freiheit von Forschung und Lehre.

Grundgesetz schützt Forschung nicht vor Leihfristen

Dazu die Richter: Aus der durch Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Freiheit von Forschung und Lehre – auf welche sich die Hochschullehrerin zur Begründung der Klage berufen hatte – folge zwar ein Anspruch der Klägerin darauf, dass die Hochschule ihr als Hochschullehrerin die Mittel zur Verfügung stelle, die sie für Forschung und Lehre benötige. Dieser Anspruch berechtige sie aber nicht dazu, zu Forschungszwecken aus der Hochschulbibliothek ausgeliehene Bücher erst nach dem Ende der Leihfrist zurückzugeben, ohne von der vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Verlängerung der Leihfrist zu beantragen.

Für jedes Buch Säumnis- und Verwaltungsgebühren

Die Gebührenforderung der Hochschule ist nach Auffassung des Gerichts auch der Höhe nach rechtmäßig. Die in der Gebührenordnung der Hochschulbibliothek vorgesehene Festsetzung von Säumnisgebühren von 20,00 Euro und einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro je Buch bei einer Überschreitung der Leihfrist von mehr als 30 Tagen widerspreche im Besonderen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich (Az.: 15 K 1130/16).

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