Falsche Partei an der Macht: Beamter will vorzeitig in Pension

Gera · Absurder Fall: Nach der Wahl des Linken-Politikers Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten will ein Thüringer Beamter aus Gewissensgründen vorzeitig in den Ruhestand. Er zog vor Gericht.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: dpa/Uli Deck

Ein Landesbeamter hat wegen der Wahl des Ministerpräsidenten keinen Anspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus Gewissensgründen. Das hat das Verwaltungsgericht Gera in einen Eilverfahren entschieden (Az.: 1 E 132/15 Ge).

Der technische Oberinspektor machte geltend, dass er sich nach der Wahl des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow von der der Partei "Die Linke" in einem Gewissenskonflikt mit dem von ihm geleisteten Amtseid befinde. Zu der Partei gehörten Strukturen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht anerkennten und dennoch in der Partei mitwirkten. Sein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sei daher höher zu bewerten, als seine Dienst- und Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn, so der Staatsdiener. Auf Grund dieses Gewissenskonflikts begehre er die sofortige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bei vollen Bezügen.

Das Gericht hat dieses Ansinnen abgelehnt. Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht ergebe sich ein entsprechender Anspruch. Die Richter weiter: Soweit die Möglichkeit bestehe, so genannte politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, um politisch relevante Schlüsselstellen zwecks Umsetzung der politischen Ziele der jeweils amtierenden Regierung neu zu besetzen, bekleide der Antragsteller eine solches Amt nicht. Die einschlägige Vorschrift begründe für den Dienstherrn zudem nur eine entsprechende Befugnis zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, ohne dass daraus ein entsprechender Anspruch für den jeweiligen Beamten folge.

Einen verfassungsrechtlich relevanten Gewissenskonflikt verneinte das Gericht ebenfalls. Eine solche Konfliktlage des Antragstellers sei vor dem Hintergrund seines Tätigkeitsbereichs als Sachbearbeiter bei der Thüringer Landesanstalt für Geologie und Umwelt nicht erkennbar. Die übertragene Aufgabe verlange vom ihm nicht die Abgabe eines politischen Bekenntnisses zu Gunsten der Landesregierung oder eine Identifizierung mit ihren politischen Zielen. Das verlange auch nicht seine beamtenrechtliche Dienst- und Treuepflicht. Der Beamte müsse nur für die freiheitliche Grundordnung eintreten. Und selbstverständlich stehe es ihm frei, notfalls die Entlassung aus dem Dienst zu beantragen.

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