Richter bremsen Tierversuche Gericht verbietet Standard-Tierversuche mit Mäusen an Uni

Köln/Bonn · Forschung und Lehre an den Universitäten sagen, dass sie in manchen Bereichen auf Tierversuche angewiesen sind. Das mag zwar so sein. Aber es gibt Grenzen. Vieles lässt sich auch lernen, ohne dass Tiere leiden müssen.

An der Universität in Bonn wird es bis auf weiteres keine Standard-Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken geben. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine entsprechende Verfügung des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Klage der Universität gegen diese Untersagung von Tierversuchen an Mäusen zu Ausbildungszwecken wurde abgewiesen (Az.: 21 K 11572/17).

Mäuse unter Alkohol auf einer Wärmeplatte

Bei den beabsichtigten Versuchen sollten den Mäusen – ganz überwiegend – Psychopharmaka oder Alkohol injiziert werden. In der Folge sollten die Tiere unter anderem speziellen Herausforderungen ausgesetzt werden. Das Gericht listet hierzu auf, was mit den Mäusen geplant war: Setzen in ein Labyrinth, Setzen in eine Arena, Setzen in ein mit Wasser gefülltes Becherglas, Setzen auf eine Wärmeplatte.

Land und Gericht stoppen solche Versuche

Nach Feststellung des Verwaltungsgerichts sind die genannten Versuche „Standardversuche“ beziehungsweise „gebräuchliche Versuche“ im Rahmen der Ausbildung. Dies ergebe sich auch aus den Angaben der Universität. Deshalb sei davon auszugehen, dass es über die entsprechenden Versuche bereits Filme oder Videos gebe. Was von Uni nicht bestritten werde.

Schlussfolgerung der Richter: Die erneute Durchführung dieser Versuche sei entbehrlich. An Stelle der Versuche mit den Mäusen könnten die Filme oder Videos über diese Versuche den Studenten vorgeführt werden. Damit könnten sie alles sehen. Soweit es außerdem bei der Ausbildung darum gehe, manuelle Fähigkeiten an den Mäusen zu erlernen – wie das Ergreifen von Mäusen, Injektionen in Mäuse setzen oder Temperaturmessung bei Mäusen – könnten diese Fertigkeiten isoliert an Mäusen erlernt werden. Dafür sei es nicht notwendig die genannten Versuche vollständig durchzuführen. So weit das Verwaltungsgericht.

Gegen dessen Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Darüber würde anschließend das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

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