Richter urteilen über Haarausfall Männer mit Glatze: Muss die Krankenkasse für eine Perücke bezahlen?

Kassel · Männer mit Glatze wirken maskulin und selbstbewusst. Das sagt eine aktuelle Studie aus den USA. Aber nicht jeder Mann findet seine Glatze schön. Manch einer will deshalb mit einem Haarteil optisch Abhilfe schaffen. Gelegentlich geht das sogar auf Kosten der Krankenkasse.

 Skinheads tragen freiwillig Glatzkopf. Symbolfoto.

Skinheads tragen freiwillig Glatzkopf. Symbolfoto.

Foto: dpa/dpaweb/Bernd Thissen

Wann bekommt ein Mann auf Kosten der Krankenkasse eine Perücke? Antwort: Wenn der Bedarf auf ein künstliches Haarteil im konkreten Fall etwas mit einer Krankheit zu tun hat. Das hat das Bundessozialgericht vor einiger Zeit im Fall eines Rentners aus Rheinland-Pfalz klargestellt. Dessen Klage auf Kostenübernahme bei seinem Haarteil wurde zwar abgewiesen, weil der 76-Jährige keinen Anspruch gegen die AOK auf Versorgung mit einer Perücke habe.

Haarverlust bei Männern nicht zwingend krankhaft


In der weiteren Urteilsbegründung wurden die Richter aber grundsätzlich und stellten fest: Der typisch männliche Verlust des Kopfhaares sei weder eine Krankheit noch eine Behinderung im Sinne der Vorschriften, in denen die Versorgung mit Hilfsmitteln auf Kosten der Krankenversicherung beschrieben wird. Ein darüber hinausgehender Haarverlust, der unter anderem auch die Brauen, Wimpern und den Bartwuchs umfasst (Alopecia areata universalis), könne jedoch bei einem jungen Mann eine Krankheit darstellen. In einem solchen Fall könnten Perücken ein Hilfsmittel sein, das von den gesetzlichen Kassen zu finanzieren sei.

Perücke auf Kosten der Krankenkasse bei Krankheit


Die Richter weiter: Männer sind demnach nicht zwingend von der Versorgung mit Vollperücken zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen. Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Brauen, Wimpern und Bart erfasst. Ein solcher Haarverlust geht über den typischen männlichen Haarverlust hinaus und kann insbesondere bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Aufsehen erregen. Je nach Alter des Mannes und Aussehen des unbehaarten Kopfes kann in einem solchen Fall daher eine auffallende, entstellende Wirkung vorliegen, die Krankheitswert besitzt. In einem solchen Fall seien die Kosten für eine Perücke von der Kasse zu tragen.

Genaue Abwägung in jedem Einzelfall nötig


Damit zurück zum konkreten Fall: Hier sei eine entsprechende Wirkung mit Krankheitswert nicht gegeben, so das Gericht. Der alleinige Verlust des Kopfhaares sei nicht als Krankheit zu werten, weil er weder die Körperfunktionen beeinträchtigt noch entstellend wirke. Die überwiegende Zahl der Männer verliere im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar. Dadurch erregten sie aber weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden noch würden sie stigmatisiert. Ob der betroffene 76-Jährige seine Haarlosigkeit subjektiv entstellend empfinde, sei insoweit für die entsprechende Einstufung nicht maßgebend. Der Mann müsse deshalb die Kosten für seine Perücke in Höhe von rund 820 Euro selbst tragen (Az.: B 3 KR 3/14).

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