Rentner-Paar wünscht Selbstmord auf Rezept: Richter sind gefordert

Köln · Die beiden Senioren haben gemeinsam ein gutes Leben. Und wenn es so weit ist, wollen sie offenbar auch gemeinsam sterben. Ein älteres Ehepaar bat um Erlaubnis für den Erwerb einer tödlichen Medikamenten-Dosis. Der Fall landete daraufhin vor Gericht.

 Symbolfoto

Symbolfoto

Foto: Arne Dedert (dpa)



Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Ehepaares auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital abgewiesen. Die beiden Senioren wollen das Medikament nutzen, um sich umbringen (Az.: 7 K 14/15).

Die Kläger sind 1937 und 1944 geboren. Im Jahr 2014 beantragten sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital nach dem Betäubungsmittelgesetz. Diesen Antrag lehnte die Behörde ab. Daraufhin verklagten die Rentner das Bundesinstitut. Sie argumentieren damit, dass sie sich nach reiflicher Überlegung entschlossen hätten, aus dem Leben scheiden zu wollen. Obwohl sie beide nicht unter erheblichen Erkrankungen litten, spürten sie ein Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte. Sie wollten sich und ihren Angehörigen einen jahrelangen Verfall und einen qualvollen Tod ersparen. Ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Ableben mit einem Mittel ihrer Wahl folge aus der unantastbaren Menschenwürde und aus den Menschenrechten, so das Ehepaar.
Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Es hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hieß es: Eine Erlaubnis könne nur erteilt werden, wenn sie mit dem Zweck des Gesetzes, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, vereinbar sei. Dies sei bei einer Erlaubnis zum Erwerb der tödlichen Substanz nicht der Fall. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich ein Recht auf eine entsprechende staatliche Erlaubnis. Diese ablehnende Sichtweise werde vom Verwaltungsgericht bereits seit Jahren und in mehreren Urteilen vertreten. Sie werde zudem durch das neue Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung bestätigt, das am 6. November 2015 vom Bundestag verabschiedet worden ist.

Hier geht es zur Diskussion zum Artikel auf Facebook

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort