Unfall in Chemie-Stunde: Schüler will 10 000 Euro Schmerzensgeld

Oldenburg · Nach einem Schul-Unfall mit Verletzten muss der Staat die Kosten der medizinischen Versorgung übernehmen. Das ist klar. Aber muss er den Betroffenen auch ein Schmerzensgeld bezahlen?

 SymbolbildLocation:Frankfurt/Main

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Foto: Arne Dedert/dpa

Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat klargestellt, dass Schüler nach einem Unfall in der Schule nur ausnahmsweise Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Und zwar dann, wenn Unfall und Verletzung vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Damit bestätigten die Oberrichter im Ergebnis ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Es hatte die Klage eines Schülers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro nach einem Unfall im Chemie-Unterricht abgewiesen.

Der Schüler der 6. Klasse einer Oberschule im Landkreis Osnabrück hatte im September 2012 an einem Standardexperiment zur Unterrichtseinheit "Verbrennung" teilgenommen. Dazu erhielten die Schüler einen Bunsenbrenner, ein Schälchen und darin etwas Brennspiritus. Ihre Aufgabe bestand darin, ein in der Flamme des Bunsenbrenners zum Glühen gebrachtes Holzstäbchen in die Nähe des Schälchens zu führen und dabei zu beobachten, wann die Flüssigkeit in Brand geriet. Der Schüler saß auf der linken Seite des Klassenraumes als die Chemielehrerin auf der gegenüberliegenden Seite der Klasse in eines der Schälchen Brennspiritus nachfüllte. Dabei entzündete sich auch die Flüssigkeit in der Flasche, die die Lehrerin in der Hand hielt. Der brennende Spiritus entwich und traf den Schüler, der dadurch Verbrennungen an Gesicht, Hals und Oberkörper erlitt. Der Junge musste stationär behandelt werden. Die Erstversorgung mit Abtragen der Brandblasen erfolgte unter Vollnarkose.

Trotz der schmerzhaften Verletzungen konnten die Richter dem Kind kein Schmerzensgeld zusprechen. Grund: Die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch seien nicht gegeben. Andere Schäden, wie beispielsweise die Behandlungskosten, würden zwar von der gesetzlichen Unfallversicherung erstattet. Aber bei einem Schulunfall habe der Gesetzgeber die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen, um den Schulfrieden nicht zu stören. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn die Unfallverursachung und das Herbeiführen der Verletzungsfolgen vorsätzlich geschahen. Ein solcher Vorsatz wurde bei der Lehrerin aber nicht festgestellt (Az.: 6 U 34/15).

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