Urteil zu Trennungsjahr bei Scheidung Frau bekommt schnelle Scheidung, weil ihr Mann gewalttätig wurde

Oldenburg · Wenn eine Ehe zerrüttet ist, dann gibt es die Möglichkeit zur Scheidung nach einem Trennungsjahr. Bei Gewalt in der Ehe muss aber niemand so lange warten. Dann geht es schneller.

 Viele Ehen gehen in die Brüche und hinterlassen einen Scherbenhaufen.

Viele Ehen gehen in die Brüche und hinterlassen einen Scherbenhaufen.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Ehe eines Paares wegen Gewalttätigkeiten und Beleidigungen des Mannes gegen die Frau als gescheitert angesehen. Vor diesem Hintergrund sei es der Frau nicht zuzumuten, dass eigentlich obligatorische Trennungsjahr vor dem Ausspruch einer Scheidung abzuwarten. Die Betroffene dürfe sofort geschieden werden.

Fortdauer der Ehe als unzumutbare Härte?

In der Begründung des entsprechenden Hinweisbeschlusses geht das Gericht ausführlich auf die Sach- und Rechtslage ein. Es stellt fest: „Eine Ehe wird auf Antrag eines Ehepartners geschieden, wenn sie gescheitert ist. Dabei ist grundsätzlich ein sogenanntes Trennungsjahr abzuwarten.“ Und weiter: „Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.“ Ob eine solche „unzumutbare Härte“ vorliegt, sei immer eine Frage des Einzelfalles. Im konkreten Fall hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg das Vorliegen einer solchen Härte bejaht und damit die durch das Amtsgericht in erster Instanz ausgesprochene Ehescheidung bestätigt.

Umfassende Prüfung im konkreten Einzelfall

Die betroffenen Eheleute waren 26 Jahre lang verheiratet. Die erwachsenen Kinder hatten vor Gericht ausgesagt, ihr Vater habe sich wie ein „Pascha“ benommen. Er sei häufig sehr aggressiv und gewalttätig gewesen. Zuletzt sei es im September vergangenen Jahres zu einem Vorfall gekommen, bei dem er die Mutter heftig geschüttelt und gröbst beleidigt habe. Die Mutter habe einen Krisenanfall bekommen und mit dem Rettungswagen abgeholt werden müssen.

Der Senat sah hierin eine „unzumutbare Härte“. Es sei typisch für Gewalttätigkeiten in der Ehe, dass jahrelang Demütigungen ausgehalten würden, bis es zu einem Punkt komme, wo dies nicht mehr gelinge. Die Ehefrau habe dies überzeugend geschildert und sich als „psychisch kaputt“ beschrieben. Der Ehemann könne auch nicht damit gehört werden, dass die groben und tief verletzenden Beleidigungen vor Gericht verfälschend übersetzt worden seien und eine „kulturelle Übersetzung“ erforderlich sei. Es sei hinreichend deutlich geworden, wie schwer die Beleidigungen die Kinder und die Ehefrau getroffen hätten.

Fazit der Richter: Der Ehemann habe durch sein Verhalten die Grundlage eines weiteren Zusammenlebens der Eheleute zerstört. Der Ehefrau sei ein Festhalten an der Ehe während des Trennungsjahres nicht zuzumuten (Az.: 4 UF 44/18).

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