Hohe Geldbußen für angetrunkenes Paar Auch an Fasching gilt: Sex in der Öffentlichkeit ist tabu und wird teuer

München · Selbst wenn an den tollen Tagen vieles möglich ist, sollte man es nicht zu toll treiben. Sex in der Öffentlichkeit auf der Motorhaube eines geparkten Autos sollte jedenfalls tabu sein. Sonst geht es um Erregung öffentlicher Ärgernis.

 Händchen-Halten statt Sex. Das gibt weniger Ärger. Symbolfoto.

Händchen-Halten statt Sex. Das gibt weniger Ärger. Symbolfoto.

Foto: dpa-tmn/Caroline Seidel

Blöd gelaufen für eine Deutschlehrerin (36) und einen Dekorateur (47). Als sie sich auf einem Parkplatz kurz und heftig näher kamen, schaute ein Taxifahrer offenbar ganz genau hin. Daraufhin hat das Amtsgericht München die Frau und den Mann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch „Oralverkehr auf der Autohaube“ zu Geldstrafen in Höhe von 2500 Euro sowie 5100 Euro verurteilt.

Palmsonntag früh morgens auf einem Parkplatz

Das Ganze ereignete sich nach Feststellung des Gerichts am Palmsonntag 2017, also dem letzten Sonntag der Fastenzeit nach Fasching. Laut Aussage der beiden Angeklagten waren sie an jenem Sonntagvormittag um 10.15 Uhr auf einem Parkplatz in München. Dabei habe die Frau an einem Auto gelehnt. Der Mann habe vor ihr gekniet und versucht, den Body der Frau zu schließen. An dem Kleidungsstück, welches zu Demonstrationszwecken in die Hauptverhandlung mitgebracht worden war, habe sich nämlich den Abend über ein defekter Druckknopf immer wieder ungewollt geöffnet. So auch auf dem Parkplatz

Taxifahrer und Zeuge hat alles genau gesehen

Der Zeuge, ein 42 jähriger Taxifahrer, schilderte den Sachverhalt ganz anders. Er berichtete, dass er das Paar erstmals bei einer Knutscherei wahrgenommen haben. Die Angeklagte habe sich auf eine Motorhaube gelegt und ihren Body geöffnet. Und der Angeklagte habe seinen Mund eindeutig drei Mal an einer Stelle gehabt, wo der Mund in der Öffentlichkeit nicht hingehört. Er, der Zeuge, habe deshalb gerufen: „Hört bitte auf mit eurem Scheiß“.

Und außerdem, so der aufmerksame Taxifahrer, sei der vor Gericht als Beweisstück präsentierte Body nicht der Body vom Palmsonntag. Es habe sich damals nicht um den nun gezeigten, sondern um einen gelb/schwarzen Body gehandelt.

Polizisten bestätigt Alkoholisierung des angeklagten Paares

Eine damals zum Tatort gerufene Polizistin gab an, dass die durchgeführten Alkoholtests auf eine erhebliche Alkoholisierung beider Angeklagter schließen lassen. Beide hätten eine verwaschene Aussprache gehabt. Der Angeklagte habe sich an einem Lichtmast festgehalten und leicht geschielt. Die Angeklagte habe leicht gewankt und betrunken gewirkt.

Der Richter folgt der Aussage des Taxifahrers

Der zuständige Richter am Amtsgericht München folgte den Angaben des Taxifahrers. Dieser habe eindeutig, wenn auch leicht beschämt, angegeben, „dass sexuelle Handlungen durchgeführt worden seien, insbesondere hätten sich die Angeklagten zuvor auch geküsst.“ Und weiter: „Die Einlassung der Angeklagten hierzu wirkt demgegenüber gewollt und konstruiert.“

Geht gar nicht: Sex am Vormittag auf viel besuchtem Parkplatz

Bei den verhängten Geldstrafen wertete der Richter zu Gunsten beider Angeklagter, dass beide alkoholbedingt enthemmt gehandelt hatten und dass der Vorfall nicht von mehreren Personen oder gar Kindern wahrgenommen worden sei. Zu Lasten der beiden wirke aber die Tatsache, „… dass die Tat an einem sehr öffentlichen Ort um 10.15 Uhr vormittags stattfand.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az.: 851 Ds 456 Js 192469/17).

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