Mitspieler bei Kampf-Rollenspiel am Auge verletzt: Wer muss zahlen?

Oldenburg · Früher spielte man „Räuber und Gendarm“ und sagte „Peng“. Heute sind Rollenspiele möglichst realistisch. Man benutzt Laserlicht oder Farbmunition und schlägt mit Schaumstoffwaffen zu. Aber wenn dabei jemand verletzt wird, dann hört der Spaß schnell auf.

 Notarzteinsatz.

Notarzteinsatz.

Foto: dpa



Wer bei einem Kampf-Rollenspiel mitmacht, der handelt weitgehend auf eigenes Risiko. Wenn er von einem Mitspieler verletzt wird, dann gibt es deshalb in der Regel keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld. Diese Maßstäbe gelten auch bei einer schwerwiegenden Verletzung wie dem Verlust der Sehfähigkeit auf einem Auge. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Grundsatzurteil klargestellt, das vom Rechtsportal Juris veröffentlicht worden ist (Az.: 3 U 20/16).

Im konkreten Fall hatten die Beteiligten bei einer mittelalterlichen LARP-Veranstaltung (Live Action Role Playing - Live Action Rollen Spiel) mitgemacht. Der Kläger warf dem Beklagten anschließend vor, ihn 2013 bei einer mittelalterlichen Kampfszene des Live-Rollenspiels auf einem Ferienhof mit einer Schaumstoffkeule geschlagen zu haben. Dabei sei er so schwer am Auge verletzt worden, dass ein Dauerschaden eingetreten sei und die Sehfähigkeit auf dem Auge aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden könne.

Das Landgericht Osnabrück wies die Lage in erster Instanz als unbegründet ab. Im Ergebnis sah es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den festgestellten Schlag gezielt und damit vorsätzlich ausgeführt habe. Wegen eines fahrlässigen Kopftreffers des Beklagten stehe dem Kläger aber aus zwei Gründen kein Schadensersatz zu. Zum einen würden die Regeln der LARP-Veranstaltung, an der die Parteien teilgenommen hatten, lediglich vorsätzliche Kopftreffer verbieten. Zum anderen sei dem Kläger bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen könne. Soweit er dennoch an den Kampfszenen teilgenommen habe, habe er mit seiner Teilnahme stillschweigend darin eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen. So weit das Landgericht Osnabrück.

Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Berufung zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sind die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Verschuldenshaftung bei Kampfsportarten, wie etwa Fußball, auf das in Frage stehende Live-Rollenspiel zu übertrage. Denn hier wie da kämpften gegnerische Mannschaften nach einem Regelwerk in einer Weise gegeneinander, die auch bei regelgerechtem Verhalten die Gefahr von Verletzungen mit sich bringe. Eine Haftung komme in diesen Fällen - auch im Falle einer "im Eifer des Gefechts" erfolgten Regelverletzung - nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Spielvorgaben in Betracht. Eine Sorgfaltspflichtverletzung dieser Qualität habe von dem Landgericht jedoch nicht festgestellt werden können. Dessen Urteil sei damit rechtskräftig. Der Verletzte bekomme also trotz der schweren Folgen des Rollenspiels kein Schmerzensgeld und keinen Schadensersatz.

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