Fußgänger bei Verkehrsunfall schwer verletzt Unfall mit Fahrerflucht: Frau wegen versuchten Totschlags verurteilt

Saarlouis/Saarbrücken · Hammer-Urteil: Wer einen Menschen mit dem Auto anfährt und Fahrerflucht begeht, der kann wegen versuchten Totschlags verurteilt werden. So geschehen im Fall einer 52 Jahre alten Saarländerin.

 Ein Richterhammer aus Holz liegt auf dem Richtertisch. Symbolfoto.

Ein Richterhammer aus Holz liegt auf dem Richtertisch. Symbolfoto.

Foto: dpa/Uli Deck

Das Landgericht Saarbrücken hat eine Autofahrerin aus dem Saarland wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht und versuchten Totschlags zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Frau hatte am Morgen des 3. November 2016 im Berufsverkehr in Saarlouis kurz nicht aufgepasst und einen Fußgänger angefahren. Anschließend fuhr sie weiter, ohne anzuhalten und ohne sich um den schwer verletzten Mann zu kümmern. Damit hat sie nach Feststellung der Richter den Tod des 51-Jährigen in Kauf genommen. Das sei nicht nur eine Unfallflucht sondern auch ein versuchter Totschlag durch Unterlassen gewesen.

Frau hatte ihren Ehemann zur Arbeit gefahren

Die Angeklagte hatte an jenem Morgen ganz normal ihren Ehemann zur Arbeit gefahren. Sie war mit ihrem Auto auf dem Rückweg nach Hause und wollte sich vor einer Kreuzung mit Fußgängerampel auf der Fahrspur für Linksabbieger einordnen. Sie fuhr nach Feststellung eines Gutachters höchstens 50 Kilometer die Stunde. Bis zu jenem Morgen gegen 5.55 Uhr hatte sie sich nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Saarländer (51) geht von Parkplatz über die Straße

In unmittelbarer Nähe war zu diesem Zeitpunkt ein 51 Jahre alter Saarländer auf dem Weg zur Arbeit. Wie jeden Morgen stellte er sein Auto auf einem Parkplatz ab und überquerte die an dieser Stelle dreispurige Metzer Straße von rechts nach links. Er wählte den direkten Weg über die Straße und nutzte nicht den etwa 25 Meter entfernten Fußgängerüberweg mit Ampel. Das mache er immer so, wenn kein Auto komme, so der Mann vor Gericht.

Auto der Frau erfasst Fußgänger und schleudert ihn zu Boden

Eigentlich hätten der Fußgänger und die Autofahrerin sich an jenem Morgen deutlich sehen müssen. Nach der Unfall-Rekonstruktion eines Gutachters war es zwar noch dunkel, aber der Bereich der Straße sei hell erleuchtet gewesen. Die Autofahrerin hätte demnach den Fußgänger aus 45 Meter Entfernung sehen können. Um ihr Auto anzuhalten hätte sie 29 bis 30 Meter benötigt. Aber die Frau hielt nicht an.

In Höhe der Linksabbiegerspur erfasste ihr Auto den von rechts kommenden, dunkel gekleideten Fußgänger. Der Mann landete auf der Motorhaube und stieß mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, die schwer beschädigt wurde. Dann wurde er durch die Energie des Aufpralls seitlich zu Boden geschleudert.

Fußgänger liegt schwer verletzt auf der Straße

Der 51-Jährige wurde durch den Unfall schwer verletzt. Er erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, Knochenbrüche und einen Milzriss. Die Folgen sind bis heute spürbar und wahrscheinlich von Dauer. Der ehemals auch in Sozialdiensten ehrenamtlich sehr aktive Mann ist stark beeinträchtigt und berufsunfähig geworden. Es gibt zudem finanzielle Probleme mit der Versicherung, die ihm offenbar eine Mitschuld an dem Unfall vorwirft und bis heute angeblich noch nicht einmal einen Vorschuss geleistet hat. Vor diesem Hintergrund sagte der Verletzte vor Gericht sinngemäß: „Der Unfall hat mein ganzes Leben verändert.“

Frau fährt weiter und kümmert sich nicht um den Verletzten

Wie es zu dem folgenschweren Unfall gekommen ist, das konnte die Frau vor Gericht nicht sagen: „ich weiß überhaupt nicht, wie es passiert ist.“ Das gelte auch mit Blick darauf, dass Sie nach dem Zusammenprall nicht angehalten habe, sich nicht um den Mann gekümmert habe und weitergefahren sei. Sie wisse einfach nicht, warum sie dies getan habe. Sie sei nach Hause, habe ihren Mann auf der Arbeit angerufen und der habe die Polizei informiert. Als die Beamten sie anschließend in ihrer Wohnung aufsuchten, fragte sie nach Aussage von Zeugen spontan nach, was passiert sei. Um sofort zu ergänzen, dass sie es eigentlich gar nicht wissen möchte.

Urteil: Opfer war auf der Straße in Lebensgefahr

Aus Sicht der Richter ist dieses Verhalten ein klarer Hinweis darauf, dass der Frau an jenem Morgen bewusst gewesen ist, was geschehen war. Auch mit Blick auf die gesplitterte Windschutzscheibe habe ihr klar sein müssen, dass sie einen Menschen angefahren habe. Dieser Mensch sei an jenem Morgen „schon sehr nahe am Tod gewesen“. Er habe schwer verletzt auf dem Boden gelegen. Es habe die Gefahr bestanden, dass er ohne sofortige Hilfe stirbt. Es habe außerdem die Gefahr bestanden, dass ein anderer Autofahrer den Liegenden übersieht und überfährt.

Angeklagte hätte nach dem Unfall anhalten und helfen müssen

In dieser Situation habe die Angeklagte auf gar keinen Fall weiterfahren dürfen, so das Urteil der Richter. Sie habe diese lebensbedrohliche Situation verursacht und hätte deshalb zwingend anhalten und dem Mann helfen müssen. Dies habe sie nicht getan. Damit habe sie sich nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen Unfallflucht strafbar gemacht sondern auch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen.

Trotz dieses relativ schweren Deliktes hielten die Richter eine Bewährungsstrafe im konkreten Fall für ausreichend. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Angeklagte frühzeitig ein Geständnis abgelegt hatte. Zu ihren Gunsten wirkte auch, dass sie schon sehr früh alles in ihrer Macht stehende getan hatte, um dem Verletzten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs finanziell zu helfen. Außerdem habe sie echte Reue gezeigt. Dies zeigte sich auch in ihrem Schlusswort vor Verkündung des Urteils. Sie sagte dabei ganz ruhig und nachdenklich: „Ich möchte mich entschuldigen. Ich würde es gerne rückgängig machen.“ Und: „Es tut mir leid.“

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