Verbraucherschützer kämpfen vor Gericht Augen auf beim Kaufen im Internet: Nicht alle Waren sind wirklich neu

München · Das Internetkaufhaus Amazon bietet auch gebrauchte Waren an. Es muss deshalb bei gebrauchten Smartphones in der Werbung deutlich machen, dass die Geräte nicht neu sind. Darauf hat der Verbraucherzentrale Bundesverband hingewiesen.

 Ein Paket auf einem Laufband im Amazon Logistikzentrum. Symbolfoto.

Ein Paket auf einem Laufband im Amazon Logistikzentrum. Symbolfoto.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Das schnelle Geschäft mit Elektronik im Internet boomt. Da lockt das schöne Bild vom tollen Smartphone und der Preis ist sensationell. Aber zu Hause kommt dann wenig später oft die Überraschung: Das Gerät sieht ganz anders aus als auf dem Foto. Und es ist nicht neu sondern gebraucht. In solchen Fällen ist man als Verbraucher meistens auf ein „Symbolbild“ hereingefallen und hat den Zusatz „refurbished“ in der Artikelbeschreibung überlesen. Das kommt öfter vor und ist nicht nur dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) ein Dorn im Auge.

Verbraucher-Verband verklagt Internetriesen Amazon

Der Verband hat deshalb den Internethändler Amazon verklagt und vor dem Landgericht München I Recht bekommen. Die Richter haben demnach entschieden, dass ein Internet-Händler bei der Werbung für gebrauchte Smartphones eindeutig darauf hinweisen muss, dass die Geräte nicht neu sind. Außerdem stellten die Richter laut Auskunft des Verbraucher-Verbandes klar: Der Zusatz „Refurbished Certificate“ in der Artikelbeschreibung sei kein ausreichender Hinweis auf gebrauchte Ware.

Online-Shop mit neuen und gebrauchten Geräten

Amazon bietet in seinem Online-Shop neue und gebrauchte Smartphones an. Die Produktinformation bei den gebrauchten Geräten enthielt aber laut vzvb zunächst keinen Hinweis darauf, dass es sich um gebrauchte Ware handelte. Später habe Amazon die Information zum Artikel um den Zusatz „Refurbished Certificate“ ergänzt. Für die Verbraucherschützer war dies ein Fall von irreführender und damit verbotener Werbung. Motto: Gebrauchtware sei keine Neuware und müsse entsprechend gekennzeichnet sein.

Richter bestätigen Linie der Verbraucher-Schützer

Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verbandes an. Ohne einen entsprechenden Hinweis enthalte Amazon seinen Kunden eine wesentliche Information über eine für die Kaufentscheidung wichtige Produkteigenschaft vor. Das sei nach dem Wettbewerbsrecht unzulässig. Auch mit dem Hinweis „Refurbished Certificate“ sei das Angebot irreführend. Ein durchschnittlicher Verbraucher sei mit dem englischen Begriff „refurbished“ nicht vertraut und könne sich darunter nichts vorstellen. so das Gericht. Und selbst wenn ein Verbraucher den Zusatz wörtlich mit „wiederaufbereitetes Zertifikat“ übersetze, erhalte er keinen Hinweis darauf, dass das Smartphone gebraucht sei (Az.: 33 O 12885/17). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tipp: Wie Amazon auf gebrauchte Geräte hinweist

Derzeit - Anfang September 2018 - finden sich gebrauchte Geräte bei Amazon in der Rubrik „Zertifiziert und generalüberholt“.

Bei eigenen Geräten wie dem E-Book-Reader Kindle oder dem Fire Tablet heißt es dazu am Ende der Artikelbeschreibung: „Was ist ein zertifiziertes, generalüberholtes Amazon-Gerät? Ein zertifiziertes und generalüberholtes Amazon-Gerät ist ein gebrauchtes Gerät. Dieses Gerät wurde runderneuert, getestet und zertifiziert, so dass es, wenn nicht anders auf der Produktdetailseite angegeben, wie neu aussieht und funktioniert. Jedes zertifizierte, generalüberholte Kindle- oder Fire-Gerät wird, wie ein neues Gerät, mit der einjährigen beschränkten Herstellergarantie ausgeliefert.“

Bei Handys von Apple oder Samsung, die via Amazon von Drittanbietern verkauft werden, ist zu lesen: „Ein Zertifiziert und Generalüberholt Produkt wurde getestet und zertifiziert, um wie ein neuwertiges Produkt auszusehen und zu funktionieren. Das Produkt hat eine mindestens 1-jährige Garantie und kann in einer weißen oder braunen Verpackung geliefert werden.“

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