Strafprozess wegen mehrfachen Betrugs Viele schöne Reisen auf Kosten anderer: Arbeiter muss hinter Gitter

München · Wenig Geld aber weit entfernte Ziele: Ein junger Arbeiter flog auf die Malediven, nach Ibiza und Dubai. Dafür bezahlen mussten andere. Nun stand der 21-Jährige vor Gericht.

 Ein Traum zu allen Jahreszeiten. Sonne, Strand, Palmen und Meer. Symbolfoto.

Ein Traum zu allen Jahreszeiten. Sonne, Strand, Palmen und Meer. Symbolfoto.

Foto: dpa/Chad Ehlers

Wegen mehrfachen Betruges hat das Amtsgericht München einen 21Jährigen zu einer Jugendhaftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der 21-jährige Arbeiter hatte 2016/2017 mehrfach größere Reisen unternommen - und zwar auf Kosten von Bekannten oder von Reiseunternehmen.

Reiseziele: Ibiza, Stockholm, Malediven, Dubai, Mallorca und Madrid

Der Angeklagte hatte im Internet unter Nutzung fremder Kontodaten kurzfristig Reisen für sich und auch für ein bis zwei Begleiter gebucht. Im Mai 2016 ging es zwei Mal nach Ibiza; die Reisen hatten einen Wert von je 200 Euro. Im August ging es ein paar Tage nach Stockholm (2356 Euro) und eine Woche auf die Malediven (3507 Euro). Im September ein paar Tage nach Dubai (1100 Euro) und nach Ibiza (1587 Euro) sowie eine Woche nach Madrid, Ibiza und Mallorca (2664 Euro). Die betroffenen Kontoinhaber bemerkten die betrügerischen Buchungen und stornierten sie. Der Schaden blieb an den Reiseunternehmen hängen.

Arbeiter gibt sich als Designer mit Millionen auf dem Konto aus


Anfang Juli 2017 sollte der junge Man deshalb vor Gericht erscheinen. Und schon packte ihn wieder das Fernweh. Gegenüber Bekannten gab er sich als erfolgreicher Absolvent einer Designerschule aus und erzählte stolz, dass auf seinem New Yorker Bankkonto ein Millionenguthaben liege. Im Vertrauen auf sofortige Rückzahlung liehen die Bekannten ihm daraufhin 2000, 4000 und 1400 Euro. Der Angeklagte nutzte das Geld, um mit seiner damaligen Freundin nach Paris zu reisen. Damit wollte er sich auch der Münchner Strafverhandlung entziehen.

Der Angeklagte: Ich hatte Probleme und wollte einfach nur weg

Aber das konnte auf Dauer nicht gut gehen. Der Angeklagte wurde gesucht, gefunden und kam in Untersuchungshaft. Nun stand er vor Gericht und erklärte in seinem Geständnis: „Ich habe damals schwierige Zeiten durchgemacht, es lief alles drunter und drüber. Ich hatte familiäre Probleme, versuchte mich von der Familie zu distanzieren. (..) Ich wollte einfach weg, darum ging es mir.“

Gericht spricht von einem „unglaublichem Lügengebilde“

Damit stieß der junge Mann vor Gericht auf wenig Verständnis. Die Vorsitzende Richterin des Jugendschöffengerichtes dazu in der Urteilsbegründung: „Der Angeklagte begeht seit mehreren Jahren kontinuierlich zahlreiche und massive Straftaten.“ Insbesondere sein Verhalten im Sommer 2017 zeige, wie skrupellos der Angeklagte inzwischen beim Begehen von Straftaten sei. Eigene Freunde habe er damals „mit einem unglaublichen Lügengebilde“ hinters Licht geführt und ihnen für das eigene Vergnügen des Reisens enorme Geldbeträge entlockt. Und das auch noch in Kenntnis eines anstehenden Strafprozesses.

Keine Bewährung für den 21-Jährigen aus München

Die verhängte Jugendstrafe konnte demnach nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, obwohl der junge Mann bis zur Verhandlung gut vier Monate in Untersuchungshaft gesessen hat. Begründung: “Tatsächliche Anhaltspunkte, weshalb der Angeklagte nunmehr von seinem Hang, die Unwahrheit zu erzählen und sich fortwährend Einkommensquellen zu erschließen, Abstand nehmen sollte, sind nicht vorhanden.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben Berufung eingelegt. Offenbar hofft der Angeklagte auf eine mildere Bewährungsstrafe, während die Staatsanwaltschaft sich ein härteres Urteil wünscht (Az.: 1015 Ls 455 Js 167072/16 jug).

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