Polizei stoppt Autofahrer und will Blutprobe Von wegen Viagra: Bei Amphetamin am Steuer ist der Führerschein weg

Neustadt · Null Toleranz bei Drogen am Steuer. Wer mit Amphetamin erwischt wird, der riskiert den Führerschein. Da nützt auch die Behauptung nichts, dass man doch nur Viagra oder einen Appetitzügler geschluckt habe.

 Eine nächtliche Polizeikontrolle in Rheinland-Pfalz. Symbolfoto.

Eine nächtliche Polizeikontrolle in Rheinland-Pfalz. Symbolfoto.

Foto: picture-alliance/ dpa/frm

Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass einem Autofahrer die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden ist, nachdem bei ihm die Droge Amphetamin im Blut gefunden wurde.

Autofahrer: Es doch nur so etwas wie Viagra oder ein Schmerzmittel

Der Mann war in eine Polizeikontrolle geraten und hatte eine Blutprobe abgegeben, in der später durch ein toxikologisches Gutachten Amphetamin nachgewiesen wurde. Bei der Polizei hatte er gesagt, dass er am Vorabend der Kontrolle eine Viagra-ähnliche Tablette sowie aktuell Ibuprofen eingenommen habe.

Dazu stellte der Toxikologe fest, dass die Einnahme solcher Mittel den Nachweis von Amphetamin im Blut des Autofahrers nicht erklären könne. Die Führerscheinbehörde glaubte deshalb dem Autofahrer nicht. Sie wertete seine Aussage als Schutzbehauptung und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Und zwar deshalb, weil ein Fahrerlaubnisinhaber nach der einmaligen Einnahme der „harten“ Droge Amphetamin ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr sei. Außerdem ordnete die Behörde den sofortigen Vollzug ihrer Maßnahme an.

Der Mann will zum psychiatrischen Gutachter

Der Mann wehrte sich dagegen in einem gerichtlichen Eilverfahren beim Verwaltungsgericht. Dort berief er sich darauf, dass er neben den bei der Polizei genannten Medikamenten auch einen verschreibungspflichtigen Appetitzügler einmalig, ohne Rezept und ohne medizinische Indikation eingenommen habe, um sich als Beifahrer für eine längere Autofahrt wach zu halten. Aus Verhältnismäßigkeitsgründen könne ihm deshalb nicht direkt die Fahrerlaubnis entzogen werden, stattdessen sei zuerst ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen.

Öffentliches Interesse am sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht nicht. Es lehnte den Eilantrag des Mannes ab. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich auch bei dem neuen Vortrag im Eilverfahren um eine bloße Schutzbehauptung. Mit seinen Angaben offenbare der Antragsteller zudem, dass er ein psychoaktiv wirkendes Arzneimittel außerhalb des Anwendungsbereichs zweckentfremdet habe, um sich bewusst die psychoaktive Wirkung zu Nutze zu machen. Das könne nicht dazu führen, dass zunächst ein Gutachten über seine Fahreignung eingeholt werden müsse. Vielmehr sei die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis offensichtlich rechtmäßig und es bestehe ein öffentliches Interesse daran, den Antragsteller mit sofortiger Wirkung vom Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr auszuschließen (Az.:1 L 636/17.NW).

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