Angriff mit Beil aus Eifersucht? Haftstrafe für Mann aus Homburg

Saarbrücken · Alkohol, Drogen, Medikamente – das war zu viel für einen Saarländer. Er fühlte sich einsam. Aber dann bekam er einen Korb von einer Frau. Daraufhin rastete der 30-Jährige aus und griff zum Beil. Nun stand er deshalb vor Gericht.

 Symbolfoto.Location:Frankfurt (Oder)

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Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)

Das Landgericht hat einen Mann aus Homburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er im September 2014 eine Frau und einen Mann mit einem Beil in der Hand angegriffen und verletzt hat. Zum Zeitpunkt der Tat stand der Angeklagte unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten. Nach Feststellung der Richter war er vermindert schuldfähig und für die beiden Fälle von Körperverletzung nicht voll verantwortlich.

Der Angeklagte ist 30 Jahre alt und sitzt bereits seit dem 19. September 2014 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklageschrift zunächst versuchten Totschlag in zwei Fällen vor. Nach dem Konsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten habe er Gesellschaft gesucht und drei Bekannte (zwei Männer sowie eine Frau) in seine Wohnung in Homburg eingeladen. Dort habe es später Streit gegeben, weil die Frau die Annäherungsversuche des 30-Jährigen abgewiesen habe. Stattdessen sei sie mit einem der anderen Männer ins Schlafzimmer gegangen. Als beide zurückkamen, sei der Angeklagte richtig wütend geworden und habe geschimpft, er werde ausgenutzt. Dann habe er ein etwa 40 Zentimeter langes, rund ein Kilo schweres Beil in die Hand genommen und sei auf die Frau los. Beide seien zu Boden gestürzt und hätten sich eine wilde Rangelei geliefert. Dabei soll der Angeklagte unter anderem gesagt haben: "Du weißt gar nicht, wie das ist, wenn man alleine ist."

Die Besucher flüchteten. Aber einer hatte seine Schuhe in der Wohnung vergessen und ging zurück. Auch er wurde dann nach eigener Aussage mit dem Beil angegriffen. Dabei habe der 30-Jährige aber mit der stumpfen Seite des Beils - nicht mit der Schneide - zugeschlagen. Der Mann konnte ausweichen und wurde leicht am Hinterkopf getroffen. Der 30-Jährige stürzte über ihn, verlor das Beil. Aber er hatte noch nicht genug und wollte noch eine Prügelei. Irgendwann war das Ganze vorbei und der 30-Jährige wurde von der Polizei festgenommen. Anschließend kam der Mann in Untersuchungshaft.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war der Beil-Angriff nicht mehr länger als versuchter Totschlag einzustufen. Es war nicht zu belegen, dass der 30-Jährige mit Tötungswillen zum Beil gegriffen habe. Deshalb stuften Staatsanwaltschaft und Gericht am Ende die Angriffe auf die Frau und den Mann als Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung ein. Dafür sei die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren angemessen. Der Verteidiger hatte Freispruch wegen Schuldunfähigkeit seines Mandanten beantragt. Aber diesem Antrag folgten die Richter nicht.

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