Schlachtabfall von Rindern illegal verkauft Betrug mit falscher Wurst-Pelle für Lyoner: Ehepaar verurteilt

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat ein Ehepaar wegen Betruges in 150 Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die beiden hatten in der Zeit des Rinderwahnsinns BSE Teile von europäischen Rindern tonnenweise als südamerikanische Wurst-Därme an Metzgereien verkauft.

 Der Lyoner ist als Fleischwurst Teil der saarländischen Esskultur - es gibt ihn auch vegan als Saarmoji fürs Handy.

Der Lyoner ist als Fleischwurst Teil der saarländischen Esskultur - es gibt ihn auch vegan als Saarmoji fürs Handy.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Lyoner aus dem Saarland ist sicher. Mit dieser Linie reagierte die hohe Politik in Gestalt des Umweltministers im Jahr 2015 auf die drohende Krise für die heimische Fleischwurst. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass mehrere Metzgereien aus dem Saarland, Deutschland und der Welt zum Opfer eines groß angelegten Betruges mit mehreren Tonnen falsch deklarierter Lebensmittelzutaten geworden waren. Es ging um Rinderdärme als Haut für Lyoner und Co. Jetzt stand das für den damaligen „Lyoner-Skandal“ verantwortliche Ehepaar aus dem Saarland vor Gericht. Wegen Betruges in 150 Fällen wurde der Mann (55) zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt, seine Frau (57) zu 21 Monaten auf Bewährung. Außerdem müssen beide Geldauflagen in Höhe von 3000 und 6000 Euro zahlen.

Die Eheleute hatten vor Gericht sämtliche Vorwürfe der Anklageschrift eingeräumt. Danach hatten sie zwischen 2012 und 2014 vom Saarland und von Rheinland-Pfalz aus einen Handel mit Naturdärmen für hochwertige Wurstprodukte betrieben. Der Mann hatte die dazu notwendige Darmverarbeitungsmaschine in einer Schlachterei in Metz untergestellt. Von dort bezog er die als Abfall beim Schlachten anfallenden Rinderdärme. Diese durften damals in Folge des Rinderwahnsinns und aufgrund des BSE-Risikos nicht in den Lebensmittelkreislauf gelangen, um die die Gefahr einer Ansteckung mit der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit möglichst gering zu halten.

Trotzdem verarbeitete der angeklagte Fleischer die Rinderdärme in Frankreich weiter. Sie wurden entleert, gewendet und entschleimt. Anschließend wurden sie in Salz eingelegt und in Fässern gelagert. Nach Deutschland durften diese hier zu Lande nicht verkehrsfähigen Waren nicht eingeführt werden - aber irgendwie nach Luxemburg. Also landeten sie in einem Zwischenlager im Großherzogtum. Allein in der Zeit zwischen Januar 2014 und Januar 2015 sollen so 19,8 Tonnen Rinderdärme in 303 Fässern von Frankreich nach Luxemburg transportiert worden sein. Vom Großherzogtum aus wurden die Rinderdärme nach Deutschland, Italien oder Frankreich geliefert. Dabei wurden sie als ganz normale Qualitätsware oder als Ware aus Südamerika tituliert. Und die Metzgereien kauften das Qualitätsprodukt von den als zuverlässig geltenden Lieferanten.

Doch im Jahr 2015 flog die Sache auf. Sieben Metzgereien aus der Region gingen damals an die Öffentlichkeit und riefen ihre Produkte zurück. Sie und andere hatten laut Anklageschrift falsch deklarierte Naturdärme für 250.538,88 Euro bei den Angeklagten gekauft. Für diesen Betrag muss das Ehepaar nun laut Urteil des Landgerichts gerade stehen. Es wurde ein entsprechender Wertverfall angeordnet. Das heißt, rund 30 Jahre lang haften beide Angeklagte mit allem, was sie an Vermögen haben oder irgendwie bekommen. Die Gefahr für die Verbraucher durch die falsch deklarierten Wurst-Pellen wurde und wird als eher gering eingestuft. Das hängt nach der Feststellung des zuständigen Bundesamtes mit der Herkunft der Produkte, mit deren Verarbeitung und mit dem Einsalzen vor dem Einlagern zusammen. Der Lyoner aus dem Saarland war also demnach wohl wirklich sicher. Glück gehabt.

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