Drogendealer steigt aus und verrät seine Kunden: Bewährungsstrafe

Saarbrücken · Eine letzte Chance auf ein Leben in Freiheit hat ein Drogendealer bekommen. Er wurde „nur“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er von sich aus in Therapie gegangen war, ein Geständnis abgelegt und die Namen von Lieferanten und Kunden genannt hatte.

 Symbolfoto.  Location: Regensburg

Symbolfoto. Location: Regensburg

Foto: Armin Weigel (dpa)

Die kriminelle Lebensbeichte eines 30 Jahre alten Saarländers hat den Mann vor einem langen Aufenthalt hinter Gittern bewahrt. An Stelle einer mehrjährigen Haftstrafe wegen bewaffneten Drogenhandels in acht Fällen wurde der Angeklagte lediglich zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er seine bisherige Drogentherapie fortsetzen. Mit diesem milden Urteil wollten die Richter des Landgerichts ausdrücklich das kooperative Verhalten des Mannes gegenüber Polizei und Justiz belohnen. Das Ganze wurde verbunden mit dem Wunsch "dass wir uns vor Gericht nie mehr wiedersehen."

Der nicht vorbestrafte Saarländer hatte bis 2013 ein unauffälliges Berufs- und Familienleben geführt. Dann gab es Probleme. Seine Beziehung ging in die Brüche und die gemeinsame Wohnung wurde aufgelöst. Der Mann geriet auf die schiefe Bahn, konsumierte selbst Drogen und begann im November 2013 mit dem Drogenhandel. Zunächst kaufte er einmal im Monat bei seinem Lieferanten jeweils 100 Gramm Marihuana und 100 Gramm Amphetamin. Er bezahlte zwischen sechs und 6,50 Euro pro Gramm Amphetamin und sieben Euro pro Gramm Haschisch. Die Drogen verkaufte der 30-Jährige anschließend in seiner Wohnung an acht regelmäßige Kunden. Die zahlten pro Gramm in der Regel zwischen einem und drei Euro mehr als den Einkaufspreis. Es gab dabei Mengenrabatt.
Nach vier Monaten im Geschäft - mit dem der Mann auch seinen Eigenbedarf an Drogen deckte - wurden die Mengen größer. Nun ging es bei drei Lieferungen um jeweils 500 Gramm Marihuana und 500 Gramm Amphetamin. Ende Mai 2014 waren es schließlich 500 Gramm Marihuana und ein Kilo Amphetamin, das vor dem Weiterverkauf noch gestreckt werden sollte. Die Drogen dieser achten Lieferung wurden im Keller des Angeklagten deponiert. Dort wurden sie zum großen Teil von der Polizei gefunden - zusammen mit einer Feinwaage, einem Spiegel mit Amphetaminresten, einer Gas-Flinte, einem Gas-Revolver, einem Dolch, zwei Wurfmessern, einem Morgenstern und scharfer Munition unterschiedlichen Kalibers.

Rückblickend scheint der Angeklagte mit diesem Ablauf nicht unglücklich zu sein. Nach Feststellung der Richter war ihm schon während seiner Taten bewusst geworden, dass es so nicht weitergehen könne. Er habe deshalb eigenständig eine Entgiftung absolviert und sei in Drogentherapie gegangen. Nach der Durchsuchung sei er rund einen Monat in Untersuchungshaft gekommen und habe frühzeitig mit der Polizei kooperiert. Er habe die Namen von Lieferanten und Kunden genannt. Diese seien zwischenzeitlich strafrechtlich belangt und teilweise bereits verurteilt. Diese Kooperationsbereitschaft eines Angeklagten müsse belohnt werden, so das Fazit der Richter. Das gelte insbesondere dann, wenn jemand Leute ans Messer liefere, die im Drogenhandel über ihm stehen.

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